Sitzung: 30.05.2023 Bau- und Vergabeausschuss
Beschluss: mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2023/033
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines
vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Jessen 4“ mit Flächen
in den Gemarkungen Buschkuhnsdorf, Mönchenhöfe und Holzdorf wird eingeleitet.
2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich in der
Gemarkung Holzdorf wird beantragt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes
Holzdorf soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41
„Solarpark Jessen 4“ der Stadt Jessen (Elster) erfolgen.
3. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.
4. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, bestehend aus den
Planteilen A, B und C, umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 41 ha folgende
Grundstücke:
B-Plan |
Planteil |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Solarpark
Jessen 4 |
Planteil A |
Buschkuhnsdorf |
1 |
34, 113 |
Solarpark
Jessen 4 |
Planteil B |
Buschkuhnsdorf |
1 |
16, 19 |
Solarpark
Jessen 4 |
Planteil B |
Buschkuhnsdorf |
2 |
27, 28,
29, 30, 31, 32, 33, 34, 36, 37, 38 |
Solarpark
Jessen 4 |
Planteil C |
Holzdorf |
9 |
31, 32,
37, 38, 95, 105, 39/3, 39/1, 39/2, 40, 41, 52/1, 55, 56, 127, 121, 118, 106 |
Solarpark
Jessen 4 |
Planteil C |
Mönchenhöfe |
2 |
12/1,
13/1, 18/1 |
Der Beigefügte
Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses (Anlage 1. Übersichtsplan
Solarpark Jessen 4 ).
5. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).
Die Beschlussvorlage zur Vorberatung liegt vor. Herr Höhne erläutert diese Vorlage. Anschließend erfolgt die Abstimmung.