Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Jessen 4“ mit Flächen in den Gemarkungen Buschkuhnsdorf, Mönchenhöfe und Holzdorf wird eingeleitet.

 

2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich in der Gemarkung Holzdorf  wird beantragt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes Holzdorf soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Solarpark Jessen 4“ der Stadt Jessen (Elster) erfolgen.

 

3. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.

 

4. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, bestehend aus den Planteilen A, B und C, umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 41 ha folgende Grundstücke:

 

B-Plan

Planteil

Gemarkung

Flur

Flurstück

Solarpark Jessen 4

Planteil A

Buschkuhnsdorf

1

34, 113

Solarpark Jessen 4

Planteil B

Buschkuhnsdorf

1

16, 19

Solarpark Jessen 4

Planteil B

Buschkuhnsdorf

2

27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 36, 37, 38

Solarpark Jessen 4

Planteil C

Holzdorf

9

31, 32, 37, 38, 95, 105, 39/3, 39/1, 39/2, 40, 41, 52/1, 55, 56, 127, 121, 118, 106

Solarpark Jessen 4

Planteil C

Mönchenhöfe

2

12/1, 13/1, 18/1

 

Der Beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses (Anlage 1. Übersichtsplan

Solarpark Jessen 4 ).

 

5. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).

 


Die Beschlussvorlage zur Vorberatung liegt vor. Herr Höhne erläutert diese Vorlage. Anschließend erfolgt die Abstimmung.