Sitzung: 13.06.2023 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/033
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines
vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Jessen 4“ mit Flächen
in den Gemarkungen Buschkuhnsdorf, Mönchenhöfe und Holzdorf wird eingeleitet.
2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich in der
Gemarkung Holzdorf wird beantragt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes
Holzdorf soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41
„Solarpark Jessen 4“ der Stadt Jessen (Elster) erfolgen.
3. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.
4. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, bestehend aus den
Planteilen A, B und C, umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 41 ha folgende
Grundstücke:
B-Plan |
Planteil |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
Solarpark
Jessen 4 |
Planteil A |
Buschkuhnsdorf |
1 |
34, 113 |
Solarpark
Jessen 4 |
Planteil B |
Buschkuhnsdorf |
1 |
16, 19 |
Solarpark
Jessen 4 |
Planteil B |
Buschkuhnsdorf |
2 |
27, 28,
29, 30, 31, 32, 33, 34, 36, 37, 38 |
Solarpark
Jessen 4 |
Planteil C |
Holzdorf |
9 |
31, 32,
37, 38, 95, 105, 39/3, 39/1, 39/2, 40, 41, 52/1, 55, 56, 127, 121, 118, 106 |
Solarpark
Jessen 4 |
Planteil C |
Mönchenhöfe |
2 |
12/1,
13/1, 18/1 |
Der Beigefügte
Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses (Anlage 1. Übersichtsplan
Solarpark Jessen 4 ).
5. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).
Bauamtsleiter Höhne macht aufmerksam, dass sich die Plangebiete im Außenbereich befinden. Ziel ist die Festsetzung des Planungsgebietes für Photovoltaikanlagen, der Investor trägt alle Kosten, der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Stadträtin Wolf stellt eine Frage zur Formulierung in der Anlage 2 – Punkt 4 – Maßnahmen für Naturschutz und Erhaltung des Landschaftsbildes. Sie zitiert:“ Um diesen Einschränkungen entgegenzuwirken, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:“ Sie möchte wissen, ob es sich bei „können“ auch um sollen oder müssen handelt. Bauamtsleiter Höhne erklärt, hier handelt es sich um einen Ermessungsspielraum, dieser muss noch geprüft werden. Die Ergebnisse fließen in die Satzung mit ein.
Stadtrat Sachse bemängelt die Anlage 1, dort kann er den Ort Mönchenhöfe nicht finden. Bauamtsleiter Höhne lässt wissen, dass es sich hier um die Darstellung eines Teils der Gemarkung Mönchenhöfe handelt, darauf ist der Ort nicht zu sehen.