Beschluss: einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Jessen 4“ mit Flächen in den Gemarkungen Buschkuhnsdorf, Mönchenhöfe und Holzdorf wird eingeleitet.

 

2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich in der Gemarkung Holzdorf  wird beantragt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes Holzdorf soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 „Solarpark Jessen 4“ der Stadt Jessen (Elster) erfolgen.

 

3. Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen.

 

4. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes, bestehend aus den Planteilen A, B und C, umfasst auf einer Gesamtfläche von ca. 41 ha folgende Grundstücke:

 

B-Plan

Planteil

Gemarkung

Flur

Flurstück

Solarpark Jessen 4

Planteil A

Buschkuhnsdorf

1

34, 113

Solarpark Jessen 4

Planteil B

Buschkuhnsdorf

1

16, 19

Solarpark Jessen 4

Planteil B

Buschkuhnsdorf

2

27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 36, 37, 38

Solarpark Jessen 4

Planteil C

Holzdorf

9

31, 32, 37, 38, 95, 105, 39/3, 39/1, 39/2, 40, 41, 52/1, 55, 56, 127, 121, 118, 106

Solarpark Jessen 4

Planteil C

Mönchenhöfe

2

12/1, 13/1, 18/1

 

Der Beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses (Anlage 1. Übersichtsplan

Solarpark Jessen 4 ).

 

5. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).


Bauamtsleiter Höhne macht aufmerksam, dass sich die Plangebiete im Außenbereich befinden. Ziel ist die Festsetzung des Planungsgebietes für Photovoltaikanlagen, der Investor trägt alle Kosten, der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Stadträtin Wolf stellt eine Frage zur Formulierung in der Anlage 2 – Punkt 4 – Maßnahmen für Naturschutz und Erhaltung des Landschaftsbildes. Sie zitiert:“ Um diesen Einschränkungen entgegenzuwirken, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:“ Sie möchte wissen, ob es sich bei „können“ auch um sollen oder müssen handelt. Bauamtsleiter Höhne erklärt, hier handelt es sich um einen Ermessungsspielraum, dieser muss noch geprüft werden. Die Ergebnisse fließen in die Satzung mit ein.

 

Stadtrat Sachse bemängelt die Anlage 1, dort kann er den Ort Mönchenhöfe nicht finden. Bauamtsleiter Höhne lässt wissen, dass es sich hier um die Darstellung eines Teils der Gemarkung Mönchenhöfe handelt, darauf ist der Ort nicht zu sehen.