Sitzung: 28.08.2023 Bau- und Vergabeausschuss
Beschluss: mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2023/044
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines
vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V42 „Solarpark Mellnitz -
Holländer“ in der Gemarkung Mellnitz der Stadt Jessen (Elster) wird
eingeleitet.
2. Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag/
Durchführungsvertrag geschlossen.
3. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes in der Gemarkung
Mellnitz, Flur 2, Flurstück 34 (teilweise) umfasst eine Gesamtfläche von ca.
15,24 ha.
Der beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses
(Anlage 1 - Übersichtsplan).
4. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB)
Die
Beschlussvorlage liegt vor. Herr Höhne erläutert diese Vorlage.
Herr
Siegel hinterfragt die Einhaltung des Abstandes zur Wohnbebauung.
Frau
Walter antwortet: da es sich um eine Einzelbebauung im Außenbereich handelt und
nicht um eine Ortslage, ist der Abstand von 200 m nicht eingehalten.
Die
Ausschussmitglieder sprechen sich nach intensiver Beratung dafür aus, dass in
der weiteren Planung mit einem Pflanzstreifen (Begrünung) ein größerer Abstand
zwischen Wohnbebauung und PV- Modulen erlangt wird und somit ein
Sichtschutzstreifen entsteht. Dafür kann der Abstand zum Wald entgegen des
Kriterienkataloges verringert werden.
Feststellung
der Ausschussmitglieder: für einzelne Wohngebäude im Außenbereich gilt
ebenfalls die Abstandsfestlegung von 200 m lt. Kriterien.
Herr
Hintersdorf fragt nach, ob die Kabelführung und der Einspeisepunkt ins
öffentliche Netz bekannt ist. Antwort Herr Höhne: die Stadt hat noch keine
Kenntnis. Mit Erstellung der Planungsunterlagen wird es nähere Informationen
dazu geben.
Der Beschlussvorlage wird mehrheitlich zugestimmt. Sie soll dem Stadtrat in dieser Form vorgelegt werden.