Beschluss: mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V42 „Solarpark Mellnitz - Holländer“ in der Gemarkung Mellnitz der Stadt Jessen (Elster) wird eingeleitet.

 

2. Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag/ Durchführungsvertrag geschlossen.

 

3. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes in der Gemarkung Mellnitz, Flur 2, Flurstück 34 (teilweise) umfasst eine Gesamtfläche von ca. 15,24 ha.

Der beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses

(Anlage 1 - Übersichtsplan).

 

4. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB)

 


 

Die Beschlussvorlage liegt vor. Herr Höhne erläutert diese Vorlage.

 

Herr Siegel hinterfragt die Einhaltung des Abstandes zur Wohnbebauung.

Frau Walter antwortet: da es sich um eine Einzelbebauung im Außenbereich handelt und nicht um eine Ortslage, ist der Abstand von 200 m nicht eingehalten.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich nach intensiver Beratung dafür aus, dass in der weiteren Planung mit einem Pflanzstreifen (Begrünung) ein größerer Abstand zwischen Wohnbebauung und PV- Modulen erlangt wird und somit ein Sichtschutzstreifen entsteht. Dafür kann der Abstand zum Wald entgegen des Kriterienkataloges verringert werden.

Feststellung der Ausschussmitglieder: für einzelne Wohngebäude im Außenbereich gilt ebenfalls die Abstandsfestlegung von 200 m lt. Kriterien.

 

Herr Hintersdorf fragt nach, ob die Kabelführung und der Einspeisepunkt ins öffentliche Netz bekannt ist. Antwort Herr Höhne: die Stadt hat noch keine Kenntnis. Mit Erstellung der Planungsunterlagen wird es nähere Informationen dazu geben.

 

 

Der Beschlussvorlage wird mehrheitlich zugestimmt. Sie soll dem Stadtrat in dieser Form vorgelegt werden.