Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird zugestimmt. Das Verfahren zur Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V42 „Solarpark Mellnitz - Holländer“ in der Gemarkung Mellnitz der Stadt Jessen (Elster) wird eingeleitet.

 

2. Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag/ Durchführungsvertrag geschlossen.

 

3. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes in der Gemarkung Mellnitz, Flur 2, Flurstück 34 (teilweise) umfasst eine Gesamtfläche von ca. 15,24 ha.

Der beigefügte Kartenausschnitt ist Gegenstand des Beschlusses

(Anlage 1 - Übersichtsplan).

 

4. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB ist auf der Grundlage des Vorentwurfes der Bebauungsplanung durchzuführen. Der Beschluss über die Aufstellung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).


Bauamtsleiter Höhne geht ausführlich auf die Begründung in der Sitzungsvorlage ein. Er informiert, dass es Hinweise auf Rücksetzung von der bestehenden Bebauung gibt. Das ist dem Investor bekannt.

 

Stadtrat Hintersdorf meint, laut Kriterienkatalog könnte das Gebiet verschoben werden. So war auch die Auffassung im Bauausschuss. Hier zeigt sich seiner Meinung nach die demokratische Haltung der Stadträte.