Sitzung: 08.04.2025 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Mitwirkungsverbot: 0
Vorlage: 2025/023
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster)
beschließt:
Der
vorliegende Bebauungsplan V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln
der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung 10.01.2025, bestehend aus der
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung beschlossen.
Die Begründung und der Umweltbericht
werden gebilligt.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und die
Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist
anzugeben:
- wo die Satzung von jedermann auf die
Dauer während der Dienstzeiten oder nach
Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt
wird.
- auf die Rügemöglichkeiten und –fristen
von Verfahrens- oder Formfehlern oder
Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen
und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.
Bauamtsleiter Höhne stellt die Beschlussvorlage vor. Stadtrat Nowak stellt die Frage, da ja einige Satzungen zu Bebauungsplänen beschlossen und veröffentlicht wurden, ob es denn von den privaten Investoren einen bekannten Zeitraum der Umsetzung einer Bebauung gibt. Bauamtsleiter Höhne antwortet, dass der Verwaltung keine Zeitpläne bzw. andere Kenntnisse bekannt sind.
