Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

Der vorliegende Bebauungsplan V37 Wohnbebauung „Jüterboger Allee" im OT Mügeln der Stadt Jessen (Elster) in der Fassung 10.01.2025, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Satzung auszufertigen und die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist anzugeben:

- wo die Satzung von jedermann auf die Dauer während der Dienstzeiten oder nach

  Vereinbarung eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft erteilt wird.

- auf die Rügemöglichkeiten und –fristen von Verfahrens- oder Formfehlern oder

  Abwägungsfehlern gemäß § 215 Abs. 2 BauGB sowie Entschädigungsansprüchen

  und –fristen gemäß § 44 Abs. 2 BauGB.


Bauamtsleiter Höhne stellt die Beschlussvorlage vor. Stadtrat Nowak stellt die Frage, da ja einige Satzungen zu Bebauungsplänen beschlossen und veröffentlicht wurden, ob es denn von den privaten Investoren einen bekannten Zeitraum der Umsetzung einer Bebauung gibt. Bauamtsleiter Höhne antwortet, dass der Verwaltung keine Zeitpläne bzw. andere Kenntnisse bekannt sind.