Beschluss:
Zum
Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Jessen (Elster) wurde in geheimer Wahl
Herr Gunter Danneberg
gewählt.
Begründung:
Gemäß § 36 Abs. 2 KVG LSA wählt der Stadtrat aus dem Kreis
seiner Mitglieder einen Vorsitzenden.
Die Wahl hat entsprechend den Richtlinien des § 56 Abs. 4
KVG LSA zu erfolgen.
Die Durchführung und das Ergebnis der Wahl werden protokolliert.
Nach der Wahl übernimmt der Vorsitzende des Stadtrates die
Sitzungsleitung.
Protokoll zur Wahl des Vorsitzenden des Stadtrates am 02.07.2019
Wahldurchführung und Wahlergebnis:
ý |
Es wurde geheim
gewählt. |
¨ |
Es wurde offen
gewählt. |
1. Wahlgang Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat.
Anwesende |
27 |
Ungültige Stimmen |
2 |
Wählerinnen/Wähler |
27 |
Gültige Stimmen |
25 |
Von den gültigen Stimmen entfallen
auf
Name |
Anzahl der Stimmen |
Danneberg,
Gunter |
19 |
Freydank,
Jens |
6 |
|
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|
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ý |
Zum Vorsitzenden des
Stadtrates wurde Herr Gunter
Danneberg gewählt. |
¨ |
Da keiner die
erforderliche Mehrheit hat, findet ein 2. Wahlgang statt. |
2. Wahlgang Im zweiten Wahlgang ist die Person
gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind.
Anwesende |
|
Ungültige Stimmen |
|
Wählerinnen/Wähler |
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Gültige Stimmen |
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Von den gültigen Stimmen entfallen
auf
Name |
Anzahl der Stimmen |
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|
¨ |
Zum Vorsitzenden des Stadtrates wurde Herr/Frau gewählt |
¨ |
Da im 2. Wahlgang
mit Stimmengleichheit gewählt wurde, findet der Losentscheid statt. |
3. Losentscheid Ergibt sich im zweiten Wahlgang
Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Vorsitzende zu ziehen hat.
Durch Losentscheid
nach zwei Wahlgängen wurde Herr/Frau
Vorsitzender des Stadtrates. |