Betreff
Beratung und Beschlussfassung über ggf. vorliegende Wahleinsprüche und über die Gültigkeit der Wahl zum Stadtrat
Vorlage
2019/044
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Einwendungen gegen die Stadtratswahl am 26.05.2019 liegen nicht vor.

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gemäß § 51 (1) i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt die Gültigkeit der Stadtratswahl am 26.05.2019.

 


Begründung:

 

Entsprechend dem § 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) hat der Stadtrat nach Ablauf der im § 50 KWG LSA bezeichneten Wahleinspruchsfrist von 2 Wochen durch Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zu entscheiden.

 

Die Stimmenauszählung sowie die Sitzung des Wahlausschusses waren öffentlich.

Das Wahlergebnis wurde im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) am 06.06.2019 öffentlich bekanntgegeben.

 

Die Frist für die Einlegung von Wahleinsprüchen endete gemäß § 187 Abs. 1 i.V.m. § 188 Abs. 2 BGB am 20.06.2019.

 

Es liegen keine Einwendungen gegen die Stadtratswahl vor.