Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen
(Elster) beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat Jessen (Elster) und
seinen Ausschüssen mit folgenden Änderungen:
§ 7 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt neu formuliert:
„Jeder Einwohner ist berechtigt, Fragen
und Zusatzfragen zu stellen.“
§ 7 Absatz 5 wird gestrichen. Aus § 7 Absatz 6
wird Absatz 5.
Im § 17 Abs. 2 wird im 2.
Halbsatz das Wort „wesentlich“ gestrichen.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Jessen
(Elster) muss sich gem. § 59 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (KVG LSA) mit der Mehrheit seiner Mitglieder zur Regelung seiner
inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung geben.
Der Inhalt einer Geschäftsordnung
ist nicht abschließend vorgegeben.
Die Geschäftsordnung enthält
jedoch in der Regel Bestimmungen zu Zeit, Ort und Tagesordnung, ferner zu
Teilnahme der Gemeinderäte an den Sitzungen, zum Sitzungsverlauf und zur
Beratung der Sitzungsgegenstände.
Die Geschäftsordnung der Stadt
Jessen (Elster) wurde an
geänderte Rechtsprechungen und neuen Regelungen im KVG LSA angepasst. Darüber
hinaus enthält der Entwurf Regelungen zum Datenschutz und der Möglichkeit der
elektronischen Sitzung bzw. Post.