Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster)
Vorlage
2019/046
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) mit folgenden Änderungen:

 

§ 2 Abs. 4 letzter Satz wird gestrichen

 

§ 3 Abs. 2: Die Worte „mit einfacher Mehrheit“ werden gestrichen, nach dem Wort „Wahlperiode“ werden die Worte „aus seiner Mitte“ eingefügt“

 

§ 6 Abs. 3 Nr. 11 wird gestrichen, aus Nr. 12 wird Nr. 11

 

In § 8 nach dem Wort „Ausschüssen“ werden die Worte „sowie Einwohnerfragestunde“ eingefügt.

 

In § 11 Abs. 5 wird ein neuer Punkt 6 eingefügt „ Nutzung des Wappens des Ortsteils durch Dritte“ Aus Punkt 6 wird Punkt 7.

 


Begründung:

 

Gemäß § 10 i.V.m. § 45 Abs. 2 Ziff. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) muss jede Stadt und Gemeinde eine Hauptsatzung erlassen.

 

Die Hauptaufgabe der Hauptsatzung liegt darin, das Kommunalverfassungsgesetz entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu ergänzen. Das Kommunalverfassungsgesetz räumt damit den Gemeinden auch ein Stück Selbstorganisationsrecht ein.

Die Hauptsatzung ist eine Organisationssatzung, deren Inhalt von örtlichen Bedürfnissen und kommunalpolitischen Vorstellungen bestimmt wird.

 

Im vorliegende Entwurf der Hauptsatzung wurden neben einer Anpassung an geänderte Rechtsprechung und neuen Regelungen im KVG die wesentlichsten Änderungen in den Regelungen zu den Erheblichkeitsgrenzen vorgenommen. Die Hauptsatzung der Stadt Jessen (Elster) enthielt bislang keine Festlegungen für den Stadtrat. Diese werden nun mit Paragraf 4 neu eingefügt. Im Übrigen wurden die Formulierungen vereinheitlicht und an das KVG LSA angepasst.

 

Darüber hinaus sieht der Entwurf der Hauptsatzung eine Erhöhung der Sitze in den Ausschüssen von 7 auf 8 vor.

 

Die Hauptsatzung ist mit der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates zu beschließen.