Betreff
Berufung sachkundiger Einwohner in den beratenden Ausschuss als Mitglieder mit beratender Stimme
Vorlage
2019/049
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) bestätigt die Sitzberechnung und beschließt in seiner heutigen Sitzung, folgende sachkundigen Einwohner in den beratenden Ausschuss widerruflich mit beratender Stimme zu berufen.

 

Sozial-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (Sozialausschuss)

1

CDU/FDP

Kristina Schwager

2

CDU/FDP

noch unbesetzt

3

CDU/FDP

noch unbesetzt

4

DIE LINKE

Sven Gresens

5

SPD

Madlen Schaller-Bock

6

WFH

Alexander Kralisch

7

BBP-BI Jessen

Andrea Naumann

 


Begründung:

In die beratenden Ausschüsse können gemäß § 49 Abs. 3 S. 1 KVG LSA durch den Stadtrat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder mit beratender Stimme berufen werden.

 

Die Berufung sachkundiger Einwohner soll den beratenden Ausschüssen die erforderliche Sachkunde und Problemnähe vermitteln. Ein Einwohner wird als sachkundig anzusehen sein, wenn er aufgrund seines Kenntnisstandes die Sacharbeit in dem Ausschuss verbessern kann. Die Einbindung sachkundiger Einwohner bei der Vorberatung einer gemeindlichen Angelegenheit ermöglicht aber vor allem die Mitwirkung von Einwohnergruppen, die das Bürgerrecht nicht oder noch nicht besitzen und daher die Zusammensetzung des Stadtrates nicht beeinflussen können.

 

Die Berufung der sachkundigen Einwohner erfolgt auf der Grundlage des § 47 Abs. 1 KVG LSA nach dem gleichen Verfahren, wie die Besetzung der Ausschüsse erfolgt.

 

Das Vorschlagsrecht für die Berufung der sachkundigen Einwohner haben die Fraktionen. Die Beurteilung der Sachkunde eines Gemeindeeinwohners obliegt jedoch allein dem Stadtrat. Der Stadtrat stellt die Mitgliedschaft des sachkundigen Einwohners durch Abstimmung fest.

 

 

Die Zahl der sachkundigen Einwohner darf gemäß § 49 Abs. 3 S. 4 KVG LSA die der stimmberechtigten Ausschussmitglieder nicht erreichen.

 

Nach dem Entwurf der in der konstituierenden Sitzung zu beschließenden Hauptsatzung können in den Sozialausschuss widerruflich bis zu 7 sachkundige Einwohner mit beratender Stimme berufen werden.

 

Dabei ergibt sich folgende Sitzberechnung: