Beschluss:
1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich Anlagen
Begründung:
Der Stadtrat der
Stadt Jessen (Elster) beschließt unter Beachtung des § 103
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit
geltenden Fassung:
1. die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit den festgesetzten Gesamtbeträgen für die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:
|
die bisher
festgesetzten Gesamtbeträge |
erhöht um |
vermindert
um |
und damit
der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf |
1. Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
26.406.000 27.825.000 |
942.800 303.600 |
324.200 249.200 |
27.024.600 27.879.400 |
2. Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen |
23.960.900 24.800.700 2.691.600 3.791.600 1.540.100 946.300 |
941.100 304.800 252.800 193.000 0 0 |
324.200 249.200 53.000 148.200 155.000 0 |
24.577.800 24.856.300 2.891.400 3.836.400 1.385.100 946.300 |
2. Teilergebnispläne
3. Teilfinanzpläne