Beschluss:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich Anlagen


Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt unter Beachtung des § 103 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung:

 

1. die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 mit den festgesetzten Gesamtbeträgen für die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen.

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:

 

 

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

1. Ergebnisplan

    Erträge

    Aufwendungen

 

26.406.000

27.825.000

 

942.800

303.600

 

324.200

249.200

 

27.024.600

27.879.400

2. Finanzplan

    aus laufender  

    Verwaltungstätigkeit:

    Einzahlungen

    Auszahlungen

 

    aus Investitionstätigkeit:

    Einzahlungen

    Auszahlungen

 

    aus Finanzierungstätigkeit:

    Einzahlungen

    Auszahlungen

 

 

 

23.960.900

24.800.700

 

 

2.691.600

3.791.600

 

 

1.540.100

946.300

 

 

 

941.100

304.800

 

 

252.800

193.000

 

 

0

0

 

 

 

324.200

249.200

 

 

53.000

148.200

 

 

155.000

0

 

 

 

24.577.800

24.856.300

 

 

2.891.400

3.836.400

 

 

1.385.100

946.300

 

2. Teilergebnispläne

 

3. Teilfinanzpläne