Betreff
Aufhebung einer Ausfallbürgschaft
Vorlage
2019/061
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Aufhebung einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 843.631,60 € für die Wohnungswirtschaft GmbH Jessen


Begründung:

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates Nr. 25/94 vom 01.03.1994 hat die Stadt Jessen (Elster) der Übernahme einer Ausfallbürgschaft über 1.650.000 DM (843.631,60 €) zugestimmt.

 

Die Bürgschaft diente der Sicherung einer Kreditaufnahme für die Modernisierung verschiedener Wohnobjekte.

Die Genehmigung der Bürgschaftsaufnahme erfolgte am 04.03.1994 durch den Landkreis Jessen.

 

Das verbürgte Darlehen der Wohnungswirtschaft GmbH Jessen wurde vollständig getilgt. Die Bürgschaftserklärung wurde durch den Kreditgeber zurückgegeben. Die Ausfallbürgschaft ist nicht mehr notwendig.

Der Bürgschaftsbeschluss 25/94 ist aufzuheben.