Betreff
Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung)
Vorlage
2019/068
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung)

 


Begründung:

 

Rechtsgrundlage für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an ehrenamtlich tätige Bürger ist neben dem Kommunalverfassungsgesetz die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 29.05.2019.

 

Hierin sind alle Funktionen aufgeführt, die in ehrenamtlicher Tätigkeit ausgeübt werden. Die wesentlichsten Änderungen gab es im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren. Die in der Verordnung festgelegten Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

 

Die Entschädigungssatzung der Stadt Jessen (Elster) für die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger wurde geändert und an die rechtlichen Grundlagen angepasst.