Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die
Nutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für
Gemeinschaftseinrichtungen.
Begründung:
Da die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten in den
letzten Jahren deutlich gestiegen sind, ist eine moderate Anpassung der
Gebühren für die Nutzung der Gemeinschaftshäuser vorgesehen. Festzustellen ist
dabei, dass alle Gebäude auch nach der Erhöhung der Gebühren Defizite
erwirtschaften.
Um die Ausstattung zu schonen, ist eine Ausleihe der
Einrichtungsgegenstände generell nicht mehr gestattet. Die Verleihe der
Einrichtungsgegenstände verhinderte auch die Vermietung des Gemeinschaftshauses
zu diesem Zeitpunkt.
Da viele ehemalige Einwohner unserer Stadt nun in anderen
Regionen des Landes wohnen, hier aber gerne ihre Feierlichkeiten abhalten
wollen, ist der Passus, dass Gemeinschaftshäuser nur an Bürger der Stadt Jessen
(Elster) vermietet werden, gestrichen worden.
Die Nutzungs- und
Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen wurde
entsprechend überarbeitet.