Betreff
Nutzungs und Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen
Vorlage
2019/071
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Nutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen.

 


Begründung:

 

Da die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, ist eine moderate Anpassung der Gebühren für die Nutzung der Gemeinschaftshäuser vorgesehen. Festzustellen ist dabei, dass alle Gebäude auch nach der Erhöhung der Gebühren Defizite erwirtschaften.

 

Um die Ausstattung zu schonen, ist eine Ausleihe der Einrichtungsgegenstände generell nicht mehr gestattet. Die Verleihe der Einrichtungsgegenstände verhinderte auch die Vermietung des Gemeinschaftshauses zu diesem Zeitpunkt.

 

Da viele ehemalige Einwohner unserer Stadt nun in anderen Regionen des Landes wohnen, hier aber gerne ihre Feierlichkeiten abhalten wollen, ist der Passus, dass Gemeinschaftshäuser nur an Bürger der Stadt Jessen (Elster) vermietet werden, gestrichen worden.

 

Die Nutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Jessen (Elster) für Gemeinschaftseinrichtungen wurde entsprechend überarbeitet.