Betreff
Verpflichtung der sachkundigen Einwohner auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten
Vorlage
2019/075
Art
Sitzungsvorlage

Begründung:

 

Gemäß § 49 Abs. 3 KVG LSA kann die Vertretung in die beratenden Ausschüsse sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder mit beratender Stimme berufen. Die sachkundigen Einwohner sind ehrenamtlich tätig.

 

Die ehrenamtlich tätigen sachkundigen Einwohner sind auf die ihnen nach den §§ 32, 33 KVG LSA obliegenden Pflichten und auf die Regelungen zur Haftung gemäß § 34 KVG LSA hinzuweisen.

Der Hinweis ist gemäß § 30 Abs. 3 KVG LSA aktenkundig zu machen.