Betreff
Berufungen von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Düßnitz
Vorlage
2019/081
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Herrn Holger Lehmann in das Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Düßnitz.

 


Begründung:

 

Entsprechend § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133) in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 01.10.2019 die Ernennung und Berufung mit Wirkung vom 08.10.2019

 

des Brandmeisters                      Herrn Holger Lehmann

 

zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Düßnitz der Stadt Jessen (Elster).

Für die Dauer von sechs Jahren wird der Kamerad in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Der Kamerad wurde von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Düßnitz zum Ortsteilwehrleiter in die Funktion gewählt.

 

Mit der Absolvierung der gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vorgeschriebenen Qualifikationen, hat der o. g. Kamerad die notwendigen Voraussetzungen für die Ernennung in die Funktion des Ortsteilwehrleiters erfüllt.

 

Gesetzliche Grundlagen:

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)

Laufbahnverordnung (LVO-FF)