Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Herrn Holger Lehmann in das Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Düßnitz.
Begründung:
Entsprechend § 15
des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG)
vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133) in der jeweils geltenden Fassung, beschließt
der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 01.10.2019 die
Ernennung und Berufung mit Wirkung vom 08.10.2019
des
Brandmeisters Herrn
Holger Lehmann
zum
Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Düßnitz der Stadt Jessen
(Elster).
Für die Dauer von
sechs Jahren wird der Kamerad in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Der Kamerad wurde
von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Düßnitz zum Ortsteilwehrleiter
in die Funktion gewählt.
Mit der Absolvierung
der gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger
Feuerwehren (LVO-FF) vorgeschriebenen Qualifikationen, hat der o. g. Kamerad
die notwendigen Voraussetzungen für die Ernennung in die Funktion des
Ortsteilwehrleiters erfüllt.
Gesetzliche
Grundlagen:
Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)
Laufbahnverordnung
(LVO-FF)