Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Herrn Hagen vom Schloß in das Ehrenbeamtenverhältnis des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Holzdorf und dem zugeordneten Feuerwehrstandort Reicho.
Begründung:
Entsprechend § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133) in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 01.10.2019 die Ernennung und Berufung mit Wirkung vom 08.10.2019
des Brandmeisters Herrn Hagen vom Schloß
zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Holzdorf und dem zugeordneten Feuerwehrstandort Reicho der Stadt Jessen (Elster).
Für die Dauer von sechs Jahren wird der Kamerad in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Der Kamerad wurde von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Holzdorf zum Ortsteilwehrleiter in die Funktion gewählt.
Mit der Absolvierung der gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vorgeschriebenen Qualifikationen, hat der o. g. Kamerad die notwendigen Voraussetzungen für die Ernennung in die Funktion Ortsteilwehrleiters erfüllt.
Gesetzliche Grundlagen:
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)
Laufbahnverordnung (LVO-FF)