Betreff
Berufung sachkundiger Einwohner in den beratenden Ausschuss als Mitglied mit beratender Stimme
Vorlage
2019/084
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt in seiner heutigen Sitzung, folgende sachkundigen Einwohner in den Sozialausschuss widerruflich mit beratender Stimme zu berufen:

Frau Andrea Leupold

Frau Angela Geißler

 


Begründung:

In die beratenden Ausschüsse können gemäß § 49 Abs. 3 S. 1 KVG LSA durch den Stadtrat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder mit beratender Stimme berufen werden.

 

Die Berufung sachkundiger Einwohner soll den beratenden Ausschüssen die erforderliche Sachkunde und Problemnähe vermitteln. Ein Einwohner wird als sachkundig anzusehen sein, wenn er aufgrund seines Kenntnisstandes die Sacharbeit in dem Ausschuss verbessern kann. Die Einbindung sachkundiger Einwohner bei der Vorberatung einer gemeindlichen Angelegenheit ermöglicht aber vor allem die Mitwirkung von Einwohnergruppen, die das Bürgerrecht nicht oder noch nicht besitzen und daher die Zusammensetzung des Stadtrates nicht beeinflussen können.

 

Die Berufung der sachkundigen Einwohner erfolgt auf der Grundlage des § 47 Abs. 1 KVG LSA nach dem gleichen Verfahren, wie die Besetzung der Ausschüsse erfolgt.

Das Vorschlagsrecht für die Berufung der sachkundigen Einwohner haben die Fraktionen. Die Beurteilung der Sachkunde eines Gemeindeeinwohners obliegt jedoch allein dem Stadtrat. Der Stadtrat stellt die Mitgliedschaft des sachkundigen Einwohners durch Abstimmung fest.

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) bestätigte in der konstituierenden Sitzung die Sitzberechnung. Demnach hat die CDU/FDP-Fraktion noch ein Vorschlagsrecht für zwei sachkundige Einwohner.