Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt in seiner heutigen Sitzung, folgende sachkundigen Einwohner in den Sozialausschuss widerruflich mit beratender Stimme zu berufen:
Frau Andrea Leupold
Frau Angela Geißler
Begründung:
In die beratenden Ausschüsse können gemäß § 49 Abs. 3 S. 1 KVG LSA durch
den Stadtrat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder mit beratender
Stimme berufen werden.
Die Berufung sachkundiger Einwohner soll den beratenden Ausschüssen die
erforderliche Sachkunde und Problemnähe vermitteln. Ein Einwohner wird als
sachkundig anzusehen sein, wenn er aufgrund seines Kenntnisstandes die
Sacharbeit in dem Ausschuss verbessern kann. Die Einbindung sachkundiger
Einwohner bei der Vorberatung einer gemeindlichen Angelegenheit ermöglicht aber
vor allem die Mitwirkung von Einwohnergruppen, die das Bürgerrecht nicht oder
noch nicht besitzen und daher die Zusammensetzung des Stadtrates nicht
beeinflussen können.
Die Berufung der sachkundigen Einwohner erfolgt auf der Grundlage des §
47 Abs. 1 KVG LSA nach dem gleichen Verfahren, wie die Besetzung der Ausschüsse
erfolgt.
Das Vorschlagsrecht für die Berufung der sachkundigen Einwohner haben
die Fraktionen. Die Beurteilung der Sachkunde eines Gemeindeeinwohners obliegt
jedoch allein dem Stadtrat. Der Stadtrat stellt die Mitgliedschaft des
sachkundigen Einwohners durch Abstimmung fest.
Der Stadtrat der Stadt Jessen
(Elster) bestätigte in der konstituierenden Sitzung die Sitzberechnung. Demnach
hat die CDU/FDP-Fraktion noch ein Vorschlagsrecht für zwei sachkundige
Einwohner.