Betreff
Berufungen von Führungskräften der Stadtwehrleitung der Freiwilligen Feuerwehren
Vorlage
2020/109
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Herrn Torsten Winkelbauer in das Ehrenbeamtenverhältnis des 2. Stellvertreters des Stadtwehrleiters der Stadt Jessen (Elster).

 


Begründung:

 

Entsprechend § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133) in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 30.06.2020 die Ernennung und Berufung mit Wirkung vom 02.07.2020

 

des Brandmeisters                      Herrn Torsten Winkelbauer

 

zum 2. Stellvertreter des Stadtwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Jessen (Elster).

Für die Dauer von sechs Jahren wird der Kamerad in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Der Kamerad wurde von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren zum 2. Stellvertreter

des Stadtwehrleiters in die Funktion gewählt.

Mit der Absolvierung der gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vorgeschriebenen Qualifikationen, hat der o. g. Kamerad die notwendigen Voraussetzungen für die Ernennung in die Funktion des 2. Stellvertreters des Stadtwehrleiters erfüllt.

 

Gesetzliche Grundlagen:

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)

Laufbahnverordnung (LVO-FF)