Beschluss:
6. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Jessen (Elster) über die Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“ (Umlagesatzung)
Begründung:
Die Umlageerhebung erfolgt auf der Grundlage der jährlich festgesetzten Beitragssätze der Unterhaltungsverbände „Schwarze Elster“ und „Fläming-Elbaue“. Daraus folgend sind der Flächenbeitrag einschließlich der Verwaltungskosten und der Erschwernisbeitrag neu zu ermitteln.
Der Umlagesatz nach § 7 und § 13 Inkrafttreten der Umlagesatzung sind entsprechend zu ändern.
Zudem ist es erforderlich, die satzungsrechtlichen Bestimmungen aufgrund der geänderten Handlungsvorschriften des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt anzupassen.