Betreff
Beabsichtigte 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf/Mark Zwuschen
Vorlage
2020/118
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes Morxdorf/Mark Zwuschen vorgenommen werden kann.

 


Begründung:

1. Anlass

 

Die André und Doreen Cäsar GbR aus Mark Zwuschen stellte einen Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Wohngebiet im Ortsteil Mark Zwuschen. (Anlage 1)

 

Es wird beabsichtigt ein Wohngebiet zu schaffen, um den steigenden Bedarf an Wohnraum  zukünftiger Bauherren aus dem Bereich der Hauptstadt Berlin und Potsdam gerecht zu werden.

 

Für die angestrebte Nutzung in dem betreffenden Gebiet ist das Baurecht über einen Bebauungsplan zu schaffen. Bevor ein Bebauungsplan aufgestellt werden kann, ist zwingend die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erforderlich.

 

 

2. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

 

Die Grundstücke, für die die Aufstellung des Bebauungsplanes beantragt wurde, befinden sich im Ortsteil Mark Zwuschen, im nördlichen Bereich des Stadtgebietes von Jessen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 238, 240, 231, 232 in der Flur 3 der Gemarkung Morxdorf. Die Plangebietsgröße beträgt ca. 45.502 m² (4,55 ha).

Das Plangebiet wird begrenzt: nördlich und westlich durch landwirtschaftliche Flächen, östlich durch landwirtschaftliche Flächen und Bebauung (Ringstraße) und südlich durch Bebauung an der Ringstraße. Die Erschließung ist durch die Ringstraße gesichert.

 

3. Ziel und Zweck der Änderung

 

Gemäß dem eingereichten Antrag beabsichtigt der Vorhabenträger ein Wohngebiet zu schaffen, wo jüngere und ältere Menschen zusammen finden, generationsübergreifendes Wohnen und betreutes Wohnen möglich ist.

Laut Nachfragen aus dem Berliner und Potsdamer Raum, steigt der Bedarf an Wohnraum im ländlicher Raum.

 

Ziel der Planung sind insbesondere: die Schaffung der planungs- und bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden, die Sicherung der allgemeinen Anforderungen an gesunden Wohnverhältnisse, die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes schafft die Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

 

 

4. Vorbereitende Bauleitplanung – Flächennutzungsplan

 

Der räumliche Geltungsbereich des geplanten aufzustellenden Bebauungsplanes ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von Morxdorf / Mark Zwuschen (Genehmigungsbescheid vom 21.03.2012,  Az.: 63-04175-2011-40 vom Landkreis Wittenberg, veröffentlicht am 20.06.2013 im Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster)) als Sondergebiet Photovoltaik (SO PV) dargestellt.

 

Die geplante Aufstellung des B-Planes lässt sich gemäß § 8 (2) BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Für den betroffenen Bereich ist die Änderung des FNP erforderlich.

 

Durch einen nicht mehr rechtskräftigen B-Plan aus dem Jahr 1993 sind in diesem Bereich schon 3 Wohnhäuser entstanden. Der Bebauungsplan verlor durch einen Ausführungsfehler, der aus Gründen des Alters der Planunterlagen nicht geheilt werde konnte, seine Rechtskraft.

 

2011 wurde der 1. Änderung des FNP mit Festlegung eines Sondergebiete Photovoltaikanlagen zugestimmt und durch den Landkreis genehmigt. Der dazugehörige Bebauungsplan wurde dann seitens des Investors nicht mehr erstellt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich und kann nur mittels einer Bauleitplanung Baurecht erhalten.