Betreff
Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Mönchenhöfe
Vorlage
2020/121
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt mit Wirkung vom 01.07.2020 die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Mönchenhöfe.

 


Begründung:

 

Der Ortsteil Mönchenhöfe hat 134 Einwohner, Tendenz weiter abnehmend. In der Freiwilligen Feuerwehr sind 22 Kameraden aktiv tätig.

 

Nach dem Ausscheiden des bisherigen Wehrleiters aus Altersgründen war es nicht möglich, diese Stelle neu zu besetzen. Somit fehlt eine qualifizierte Führungskraft.


In vielen Gesprächen mit den Kameraden in Mönchenhöfe über Jahre hinweg, konnten keine Kameraden gefunden werden, die diese Funktionen des Wehrleiters bzw. Stellvertreters übernehmen konnten. Es fehlte die notwendige Qualifizierung oder der Rückhalt in der Wehr bzw. beides.

 

Als Alternative blieb nur noch die völlige Übernahme aller Kameraden durch die Feuerwehr Schweinitz oder die Auflösung dieser Feuerwehr. Eine Übernahme der Kameraden durch eine andere Wehr scheiterte ebenfalls, da diese selbst schon stark ausgelastet sind.


Die Mitglieder der Wehr Mönchenhöfe haben sich in der Versammlung am 14.02.2020 im Beisein des stellv. Stadtwehrleiters (Bereich Ost - Herrn Hering) für eine Auflösung der Feuerwehr entschieden.


Die vorhandene Technik und die Einsatzbekleidung können zukünftig ohne Einschränkungen von anderen Wehren genutzt und untergebracht werden. Zwei aktive Kameraden (ehemalige Mitglieder der FF Mönchenhöfe) werden zukünftig in der Feuerwehr Kremitz tätig sein.

 

 

 

 

Durch die Auflösung der Feuerwehr Mönchenhöfe werden die gesetzlichen Aufgaben der Gemeinden gemäß § 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) nicht in Frage gestellt, sondern vollständig durch die FF Schweinitz und Holzdorf erfüllt. Insbesondere die Hilfsfrist nach § 2 Abs. 2 Brandschutzgesetz von LSA von 12 Minuten wird gewährleistet.


Das ehemalige Gerätehaus bleibt im Eigentum der Stadt Jessen (Elster).

 

Eine Genehmigung wird durch die Verwaltung entsprechend des Brandschutzgesetzes des LSA auf dem Dienstweg beim Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt beantragt.

 

Die Übernahme von aktiven Kameraden der ehemaligen Feuerwehr Mönchenhöfe in die Feuerwehren anderer Ortsteile bleibt hiervon unberührt.