Betreff
Offenlegung Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Großflächiger Einzelhandel am Gorrenberg“ in Jessen (Elster) gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Vorlage
2020/125
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Offenlegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 53 „Großflächiger Einzelhandel am Gorrenberg“ in Jessen (Elster) und den dazugehörigen Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung vom August 2020.

 


Begründung:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss  der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2018 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 53 „Großflächiger Einzelhandel am Gorrenberg“ in Jessen (Elster) im beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gefasst.

 

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für

die Erweiterung / Umbau / Modernisierung des bestehenden Einzelhandels zu einem großflächigen Lebensmittelmarktes nebst Stellplatzanlage geschaffen werden. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 29 „Am Gorrenberg“ wird deshalb teilweise mit dem neuen Bebauungsplanes Nr. 53 „Großflächiger Einzelhandel am Gorrenberg“ überplant.

 

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6113 m² in der Gemarkung Jessen, Flur 3, Flurstücke 421 und 423. Es wird südlich durch die Rosa-Luxemburg-Straße (B187), nördlich und östlich, nördlich, westlich durch Bebauung begrenzt.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Jessen ist dieser Bereich als Sondergebiet Laden und Parken dargestellt.

 

Ziel ist es, sich dem Wandel der Infrastruktur anzupassen und Einzelhandelsflächen  zu errichten, die die gehobene Grundversorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet der Stadt Jessen (Elster) sicher stellt.

Die Erschließung ist über die Rosa-Luxemburg-Straße gesichert.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB sowie dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten sind, bestehen nicht.

Von einer Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

Der vorliegende Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Großflächiger Einzelhandel am Gorrenberg“ in Jessen (Elster) in der Fassung 30.07.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung in der Fassung vom 30.07.2020 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt:

 

Die Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Jessen (Elster) zu veröffentlichen.

 

Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

 

Der Beschluss ist entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.