Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Offenlegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 53 „Großflächiger Einzelhandel am Gorrenberg“ in Jessen (Elster) und den dazugehörigen Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung vom August 2020.
Begründung:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner
öffentlichen Sitzung am 28.05.2018 den Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplanes Nr. 53 „Großflächiger Einzelhandel am Gorrenberg“ in Jessen
(Elster) im beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) gefasst.
Mit dem
Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die
Erweiterung / Umbau / Modernisierung des bestehenden Einzelhandels zu einem
großflächigen Lebensmittelmarktes nebst Stellplatzanlage geschaffen werden. Der bestehende
Bebauungsplan Nr. 29 „Am Gorrenberg“ wird deshalb teilweise mit dem
neuen
Bebauungsplanes Nr. 53 „Großflächiger Einzelhandel am Gorrenberg“ überplant.
Das
Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6113 m² in der Gemarkung Jessen, Flur 3,
Flurstücke 421 und 423. Es wird südlich durch die Rosa-Luxemburg-Straße (B187),
nördlich und östlich, nördlich, westlich durch Bebauung begrenzt.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Jessen ist dieser Bereich als Sondergebiet Laden
und Parken dargestellt.
Ziel ist es,
sich dem Wandel der Infrastruktur anzupassen und Einzelhandelsflächen zu errichten, die die gehobene
Grundversorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet der Stadt Jessen (Elster)
sicher stellt.
Die Erschließung
ist über die Rosa-Luxemburg-Straße gesichert.
Der
Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan
der Innenentwicklung) aufgestellt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der
Schutzgüter nach §1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB sowie dafür, dass bei der
Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkung von schweren
Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu beachten sind,
bestehen nicht.
Von einer
Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von
der Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und
§ 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der vorliegende Planentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 53 „Großflächiger Einzelhandel am Gorrenberg“ in Jessen
(Elster) in der Fassung 30.07.2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A),
Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung in der
Fassung vom 30.07.2020 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB bestimmt:
Die
Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der
Stadt Jessen (Elster) zu veröffentlichen.
Parallel
dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert,
eine Stellungnahme abzugeben.
Der
Beschluss ist entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.