Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster)
beschließt die Offenlegung des Entwurfs zum Bebauungsplan V 35 Wohnbebauung „Am
Schützenhaus“ und den dazugehörigen Entwurf der Begründung in der vorliegenden
Fassung vom Juni 2020.
Begründung:
Der Bau-
und Vergabeausschuss der Stadt Jessen
(Elster) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.11.2019 den
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes V 35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ in Jessen (Elster) im
beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gefasst.
Mit dem Bebauungsplan wird die Grundlage für die Erschließung
eines kleinen Wohnbaugebietes geschaffen . Damit soll der anhaltenden Nachfrage
nach Bauland für den Eigenheimbau im Jessen (Elster) entsprochen werden. Die
Erschließung ist über die Annaburger Straße gesichert.
Das
Plangebiet umfasst die Flurstücke 613/1, 614/5, 1271, 610/2, 612 und 611
(teilweise) der Gemarkung Jessen, Flur 11.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Jessen (Elster) ist dieser Bereich als
Mischgebiet dargestellt. Der FNP ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der
Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigte Verfahren)
aufgestellt.
Anhaltspunkte
für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach §1 (6) Nr. 7 Buchstabe b BauGB
sowie dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der
Auswirkung von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz
zu beachten sind, bestehen nicht.
Von einer
Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der
Angabe nach § 3 (2) Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und
§ 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der vorliegende Planentwurf des
Bebauungsplanes V 35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ in Jessen (Elster) in der
Fassung vom Juni 2020, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), Textlichen
Festsetzungen (Teil B) und der dazugehörigen Begründung mit Anlagen in der
Fassung vom Juni 2020 einschl. Artenschutzbeitrag werden gebilligt und zur
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die
Unterlagen sind ebenfalls während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der
Stadt Jessen (Elster) zu veröffentlichen.
Parallel
dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB aufgefordert,
eine Stellungnahme abzugeben.
Der
Beschluss ist entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.