Betreff
Festlegung des Erhaltungsgebietes "Jessen – Altstadtkern" als Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" - Benennung des Gebietes „Jessen - Innenstadt"
Vorlage
2020/129
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt das Gebiet der Erhaltungssatzung
„Jessen Altstadt“ in der Abgrenzung des Stadtratsbeschlusses 51/2019 vom 02.12.2019 als Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“.

Als Gebietsname wird der Titel „Jessen – Innenstadt“ festgelegt.

 


Begründung:

Bund und Länder haben eine neue Struktur der Städtebauförderung ab 2020 beschlossen. Das Land Sachsen-Anhalt hat festgelegt, dass die Städtebauförderung für das Fördergebiet „Jessen-Altstadtkern“ ab dem Programmjahr 2020 mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ fortgesetzt wird.

Die Stadt Jessen (Elster) hatte dazu fristgerecht einen Antrag auf Fortsetzung der Städtebauförderung in der neuen Programmstruktur eingereicht. Mit diesem Antrag war gleichzeitig der Wunsch verbunden, dass die Bewilligungsbehörde einer Erweiterung des Fördergebietes in der Abgrenzung des Erhaltungsgebietes vom 02.12.2020 zustimmt.

Das Landesverwaltungsamt hat der Stadt mitgeteilt, dass es der Gebietserweiterung zustimmen wird, jedoch nur unter der Maßgabe, dass der Stadtrat einen separaten Beschluss zur Festlegung des Gebietes als Fördergebiet für das neue Städtebauförderprogramm fasst.

Zur besseren Abgrenzung der zwischen dem alten Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und dem neuen Förderprogramm „Lebendige Zentren“ soll das Fördergebiet den Titel „Jessen – Innenstadt“ tragen.