Betreff
Ausweisung eines neuen Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie „Linda"
Vorlage
2020/135
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, bei der regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg folgenden Antrag nach § 9 Abs. 4 LEntwG LSA zu stellen:

 

Die Stadt Jessen (Elster) beantragt hiermit als Träger der kommunalen Planungshoheit im Gemeindegebiet, die in der Anlage dargestellte Fläche vollständig im Regionalen Entwicklungsplan als Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung eines Eignungsgebietes für zulässigerweise außerhalb von Vorranggebieten oder Eignungsgebieten errichtete Windenergieanlagen, für die ein Repowering vorgesehen ist, auszuweisen.

In dem Gebiet dürfen neue Anlagen nur errichtet werden, wenn sie mindestens zwei Altanlagen ersetzen, die sich in demselben Landkreis oder in derselben kreisfreien Stadt, einem der angrenzenden Landkreise oder einer angrenzenden kreisfreien Stadt wie der Standort der neuen Anlage befinden, oder wenn sie mindestens eine Altanlage außerhalb eines Vorrang- oder Eignungsgebietes innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt ersetzen, sowie die Altanlagen einschließlich ihrer Fundamente vollständig, frühestens fünf Jahre vor und spätestens bis zu der Inbetriebnahme der neuen Anlagen abgebaut werden und der Bauherr sich dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde ausdrücklich verpflichtet.

 

Das auszuweisende Gebiet ergibt sich aus der diesem Beschluss anliegenden Übersichtskarte.

 

Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 25/02 vom 4.6.2002 „Beschluss gegen die Errichtung von Windkraftanlagen“ aufgehoben.“

 


Begründung:

 

Die Vortex energy Deutschland GmbH beabsichtigt in Linda im Zuge des Repowering, das bestehende Windenergiegebiet „Linda“ zu erweitern und zusätzliche Windenergieanlagen zu errichten.

Dafür ist es erforderlich, dass der Regionale Entwicklungsplan Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg angepasst und ein zusätzliches Eignungsgebiet ausgewiesen wird.

 

Von der Stadt Jessen (Elster) ist deshalb ein Antrag gemäß § 9 Abs. 4 LEntwG LSA auf Festlegung eines Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung eines Eignungsgebietes oder eines Eignungsgebietes für die Nutzung der Windenergie für zulässigerweise außerhalb von Vorranggebieten oder Eignungsgebieten errichtete Windenergieanlagen, für die ein Repowering vorgesehen ist, bei der Regionalen Planungsgemeinschaft zu stellen.