Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Herrn Dennis Seger in das Ehrenbeamtenverhältnis des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Kremitz.
Begründung:
Entsprechend § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133) in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 29.09.2020 die Ernennung und Berufung mit Wirkung vom 15.10.2020
des Hauptlöschmeisters Herrn Dennis Seger
zum stellvertretenden Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Kremitz der Stadt Jessen (Elster).
Für die Dauer von sechs Jahren wird der Kamerad in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Der Kamerad wurde von den Mitgliedern der Freiwilligen
Feuerwehr Kremitz zum stellvertretenden Ortsteilwehrleiter in die Funktion
gewählt.
Mit der Absolvierung der gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 der Laufbahnverordnung für
Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vorgeschriebenen Qualifikationen,
hat der o. g. Kamerad die notwendigen Voraussetzungen für die Ernennung in die
Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters erfüllt.
Gesetzliche Grundlagen:
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)
Laufbahnverordnung (LVO-FF)