Betreff
Antrag der CDU/FDP-Fraktion zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken der Stadt Jessen (Elster)
Vorlage
2020/140
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, den Antrag der CDU/FDP-Fraktion anzunehmen und über die Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken der Stadt Jessen (Elster) in der nächsten Beratungsfolge zu beraten und beschließen.

 


Begründung:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 die Satzung über die Festlegung von Schulbezirken der Stadt Jessen (Elster) beschlossen. Im § 3 der Satzung werden die Einzugsbereiche für die drei Grundschulen der Stadt Jessen (Elster)

                a) Grundschule „Max Lingner“ Jessen,

                b) Grundschule Schweinitz,

                c) Grundschule Seyda

festgelegt.

 

Die Ortsteile Gorsdorf, Hemsendorf, Klöden, Rettig und Schützberg wurden unter Punkt 2 mit Zustimmung der Stadt Zahna-Elster, als Schulträger der Grundschule Elster, dem Schulbezirk der Grundschule Elster zugeordnet.

 

Mit Schreiben vom 03.09.2020 beantragt die CDU/FDP-Fraktion erneut die Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken der Stadt Jessen (Elster) und die Ortsteile Gorsdorf, Hemsendorf, Klöden, Rettig und Schützberg künftig der Grundschule "Max Lingner" Jessen (Elster) zuzuordnen.

 

Der Antrag der CDU/FDP-Fraktion ist zulässig, da das erforderliche Quorum nach § 53 Abs. 5 S. 2 KVG LSA erreicht wird und der Stadtrat nach § 53 Abs. 5 S. 4 KVG LSA vor mehr als sechs Monaten über diesen Verhandlungsgegenstand beraten hat.

 

Es steht dem Stadtrat nach dem mündlichen Vortrag frei, den Beratungsgegenstand sachlich weiter zu behandeln.