Betreff
Fördermittelbeantragung für die Sanierung der Sporthalle Seyda
Vorlage
2020/141
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Unterstützung der Sanierung der Sporthalle Seyda. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Projektantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) einzureichen. Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) den finanziellen Eigenanteil der Kommune für die Laufzeit der Maßnahme zu erbringen.

 


Begründung:

Bereits im Jahr 2018 wurde durch den Stadtrat ein Beschluss zur Unterstützung der Sanierung der Sporthalle Seyda für die Beantragung von Fördermitteln für den Projektaufruf 2018 beschlossen.

Durch einen Nachtrag des Bundeshaushaltes 2020 sollen in diesem Jahr weitere 600 Millionen bereitgestellt werden. Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt wurden über einen Projektaufruf durch die Landesregierung zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ informiert. Das Förderprogramm bietet die Möglichkeit, vorrangig für Projekte mit Schwerpunkt Sportstätten, Förderungen zu beantragen, die eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort bedeuten, die Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie sind und mit der Aufgaben und Probleme von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Dies veranlasste die Verwaltung im Bereich der Sportstätten der Stadt Jessen (Elster) ein geeignetes Projekt auszuwählen, welches diese Parameter erfüllt. Aufgrund des hohen Sanierungsstaus und der Problematik, dass die Sporthalle Seyda ohne eine finanzielle Unterstützung durch Fördermittel in den nächsten Jahren keine Baumaßnahme in der mittelfristigen Finanzplanung wäre, schlägt die Verwaltung vor, dieses Projekt bei der Beantragung im Bundesprogramm obenan zu stellen. Für die Beantragung der Maßnahme ist es notwendig, dass der Stadtrat die finanzielle und ideelle Unterstützung durch Stadtratsbeschluss bekräftigt. Die Finanzierungsanteile für die Laufzeit der Maßnahme gliedern sich wie folgt:

 

 

Jahr

Projektkosten

Fördermittel 90 %

Eigenanteil 10 %

2021

200.000 €

180.000 €

20.000 €

2022

1.200.000 €

1.080.000 €

120.000 €

2023

1.140.000 €

1.026.000 €

114.000 €

2024

0

0

0

Gesamt

2.540.000 €

2.286.000 €

254.000 €

(Projektkosten auf der Grundlage der Kostenschätzung eines Ing.Büro´s vom 16.09.2020)

 

Die Förderhöhe beträgt bei einer Bestätigung der Haushaltsnotlage der Stadt Jessen (Elster) durch die Kommunalaufsichtsbehörde 90 % der förderfähigen Kosten.