Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Unterstützung der Sanierung der Sporthalle Seyda. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Projektantrag für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) einzureichen. Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) den finanziellen Eigenanteil der Kommune für die Laufzeit der Maßnahme zu erbringen.
Begründung:
Bereits im Jahr 2018 wurde durch den Stadtrat ein
Beschluss zur Unterstützung der Sanierung der Sporthalle Seyda für die
Beantragung von Fördermitteln für den Projektaufruf 2018 beschlossen.
Durch einen Nachtrag des Bundeshaushaltes 2020 sollen
in diesem Jahr weitere 600 Millionen bereitgestellt werden. Kommunen des Landes
Sachsen-Anhalt wurden über einen Projektaufruf durch die Landesregierung zum
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ informiert. Das Förderprogramm bietet die Möglichkeit,
vorrangig für Projekte mit Schwerpunkt Sportstätten, Förderungen zu beantragen,
die eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die
soziale Integration vor Ort bedeuten, die Gegenstand einer städtebaulichen
Gesamtstrategie sind und mit der Aufgaben und Probleme von erheblicher
finanzieller Dimension gelöst werden. Dies veranlasste die Verwaltung im
Bereich der Sportstätten der Stadt Jessen (Elster) ein geeignetes Projekt auszuwählen,
welches diese Parameter erfüllt. Aufgrund des hohen Sanierungsstaus und der
Problematik, dass die Sporthalle Seyda ohne eine finanzielle Unterstützung
durch Fördermittel in den nächsten Jahren keine Baumaßnahme in der
mittelfristigen Finanzplanung wäre, schlägt die Verwaltung vor, dieses Projekt
bei der Beantragung im Bundesprogramm obenan zu stellen. Für die Beantragung
der Maßnahme ist es notwendig, dass der Stadtrat die finanzielle und ideelle
Unterstützung durch Stadtratsbeschluss bekräftigt. Die Finanzierungsanteile für
die Laufzeit der Maßnahme gliedern sich wie folgt:
Jahr |
Projektkosten |
Fördermittel 90 % |
Eigenanteil 10 % |
2021 |
200.000 € |
180.000 € |
20.000 € |
2022 |
1.200.000 € |
1.080.000 € |
120.000 € |
2023 |
1.140.000 € |
1.026.000 € |
114.000 € |
2024 |
0 |
0 |
0 |
Gesamt |
2.540.000 € |
2.286.000 € |
254.000 € |
(Projektkosten auf der Grundlage der Kostenschätzung eines
Ing.Büro´s vom 16.09.2020)
Die Förderhöhe beträgt bei einer Bestätigung der
Haushaltsnotlage der Stadt Jessen (Elster) durch die Kommunalaufsichtsbehörde
90 % der förderfähigen Kosten.