Beschluss:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2020
einschließlich Anlagen
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt unter Beachtung des § 103 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung:
1.)
Die erste
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit den festgesetzten
Gesamtbeträgen für die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan
werden:
|
die bisher
festgesetzten Gesamtbeträge |
erhöht um |
vermindert um |
und damit
der Gesamtbetrag des Haushaltsplans
einschließlich Nachträge festgesetzt
auf |
|
Euro |
|||
1. Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
25.120.600 25.967.400 |
782.100 300.200 |
196.800 0 |
25.705.900 26.267.600 |
2. Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen |
22.704.500 22.953.200 3.556.000 3.383.000 0 613.700 |
941.100 300.200 10.800 11.000 0 0 |
196.800 0 0 0 0 0 |
23.289.800 23.253.400 3.566.800 3.394.000 0 613.700 |
2.)
Teilergebnispläne
3.)
Teilfinanzpläne
4.)
Stellenplan