Beschluss:

 

1.    Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt Jessen (Elster) für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich Anlagen

 


Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt unter Beachtung des § 103 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung:

 

1.)   Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit den festgesetzten Gesamtbeträgen für die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen.

 

 

 

 

 

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:

 

 

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplans einschließlich Nachträge

festgesetzt auf

 

Euro

1. Ergebnisplan

    Erträge

    Aufwendungen

 

25.120.600

25.967.400

 

782.100

300.200

 

196.800

0

 

25.705.900

26.267.600

2. Finanzplan

    aus laufender 

    Verwaltungstätigkeit:

    Einzahlungen

    Auszahlungen

 

   aus Investitionstätigkeit:

   Einzahlungen

   Auszahlungen

 

   aus   

   Finanzierungstätigkeit:

   Einzahlungen

   Auszahlungen

 

 

 

22.704.500

22.953.200

 

 

3.556.000

3.383.000

 

 

 

0

613.700

 

 

 

941.100

300.200

 

 

10.800

11.000

 

 

 

0

0

 

 

 

196.800

0

 

 

0

0

 

 

 

0

0

 

 

 

23.289.800

23.253.400

 

 

3.566.800

3.394.000

 

 

 

0

613.700

 

2.)  Teilergebnispläne

3.)  Teilfinanzpläne

4.)  Stellenplan