Betreff
Vorläufige Haushaltsführung 2021
Vorlage
2020/148
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Beschluss über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2021 gemäß § 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.

 


Begründung:

Aufgrund noch fehlender Angaben zu Fördermitteln und der damit verbunden fehlenden Finanzierungsmöglichkeit im Haushaltsjahr 2021, ist es nicht möglich, bis zum Beginn des Haushaltsjahres 2021 die Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung zu erlangen.

 

Die Beschlussfassung durch den Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) ist daher im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.

 

Der Ermächtigungsbeschluss gilt somit bis zur Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2021.