Betreff
Vorläufige Haushaltsführung 2021
Vorlage
2020/148
Art
Sitzungsvorlage
Beschluss:
Beschluss über die Ermächtigung des Bürgermeisters zur vorläufigen Haushaltsführung 2021 gemäß § 104 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der zurzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Aufgrund
noch fehlender Angaben zu Fördermitteln und der damit verbunden fehlenden
Finanzierungsmöglichkeit im Haushaltsjahr 2021, ist es nicht möglich, bis zum
Beginn des Haushaltsjahres 2021 die Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung zu
erlangen.
Die Beschlussfassung
durch den Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) ist daher im Haushaltsjahr 2021
vorgesehen.
Der
Ermächtigungsbeschluss gilt somit bis zur Rechtswirksamkeit der
Haushaltssatzung 2021.