Betreff
Beschluss - Zusammenlegung der Fördergebiete "Jessen - Innenstadt" und "Jessen - Nord"
Vorlage
2021/154
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Zusammenlegung der Fördergebiete „Jessen - Innenstadt“ und Jessen - Nord“ zu einem Gesamtgebiet.

Als Gebietsname wird der Titel „Jessen – Innenstadt“ festgelegt.

Es erfolgt die Zusammenlegung der beiden Gebiete der Städtebauförderung in der
Jessener Altstadt und im Wohngebiet Jessen-Nord zum Fördergebiet
„Jessen – Innenstadt“ für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“.

 


Begründung:

 

Bund und Länder haben eine neue Struktur der Städtebauförderung ab dem Jahr 2020 beschlossen. Zukünftig konzentriert sich die Förderung auf drei, statt vorher sechs
Programme.

Das Land Sachsen-Anhalt hat festgelegt, dass die Städtebauförderung für das Fördergebiet „Jessen-Altstadtkern“ ab dem Programmjahr 2020 mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ fortgesetzt wird.

Zur Abgrenzung der neuen Fördermaßnahme von der alten Programmstruktur wurde vom Landesverwaltungsamt festgelegt, dass die Stadt einen neuen Gebietsnamen zu wählen hat.

Die neue Gebietsbezeichnung „Jessen – Innenstadt“ wurde vom Stadtrat am 29.09.2020 mit Beschlussnummer 18/2020 beschlossen.

Im Rahmen der Programmneuordnung wurde das zweite Fördergebiet „Jessen - Nord“ ebenfalls dem neuen Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskern“ zugeordnet.

Weil beide Fördergebiete zukünftig in ein und demselben Programm gefördert werden, hat das Land festgelegt, beide Maßnahmen zu einer Gesamtmaßnahme zu vereinen.

Das hat Vorteile.

Der Arbeitsaufwand für technische Verfahrensschritte kann deutlich reduziert werden. Außerdem kann der Einsatz der bewilligten Fördermittel flexibler gestaltet werden.

Die mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept 2018-2030 beschlossenen Ziele für die Altstadt und das Wohngebiet Nord können auch mit der neuen Struktur der Städtebauförderung erreicht werden.

Das vereinigte Gebiet ist etwa 142 Hektar groß. Die Grenzen des Gebiets sind auf der beiliegenden Übersichtskarte dargestellt.