Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des
Bebauungsplans V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ der Stadt Jessen (Elster)
vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, werden entsprechend
Abwägungsprotokoll abgewogen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden,
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und
Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Am 04.11.2019 fasste der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt
Jessen (Elster) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans V 35
Wohnbebauung „Am Schützenhaus“. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten
Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Allgemeines Ziel
der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit einer
privaten Verkehrsfläche für die Erschließung.
Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, TÖB
und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom
07.05.2020.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2
erfolgte durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 22.09.2020 bis 23.10.2020.
Die förmliche Beteiligung der Behörden, TÖB und
Nachbargemeinden gemäß §§ 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom
01.09.2020.
Die abgegebenen Stellungnahmen sind mit dem
Abwägungsvorschlag in der Anlage dargelegt. Diese sind durch den Stadtrat
abzuwägen.
Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.