Betreff
Beschluss - Abwägungsverfahren zum Bebauungsplan V 35 Wohnbebauung "Am Schützenhaus" in Jessen (Elster) gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Vorlage
2021/155
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans V35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“ der Stadt Jessen (Elster) vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 


Begründung:

 

Am 04.11.2019 fasste der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans V 35 Wohnbebauung „Am Schützenhaus“. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit einer privaten Verkehrsfläche für die Erschließung.

 

Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden, TÖB und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 07.05.2020.

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 erfolgte durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 22.09.2020 bis 23.10.2020.

Die förmliche Beteiligung der Behörden, TÖB und Nachbargemeinden gemäß §§ 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 01.09.2020.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen sind mit dem Abwägungsvorschlag in der Anlage dargelegt. Diese sind durch den Stadtrat abzuwägen.

Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.