Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, für die Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl 2021
Frau
Annett König zur Wahlleiterin und
Herrn
Sven Fischer zum stellvertretenden Wahlleiter
zu berufen.
Begründung:
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) ist in den Gemeinden der Bürgermeister Gemeindewahlleiter. Stellvertreter ist der Vertreter im Amt. Bewirbt sich zur Bürgermeisterwahl eine Person, die zugleich die Funktion des Wahlleiters nach Abs. 1 für diese Wahl innehat, so nimmt gem. § 9 Abs. 2 KWG LSA an ihrer Stelle der Stellvertreter im Amt die Funktion des Wahlleiters wahr.
Der Stadtrat kann gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 KWG LSA auch einen anderen Beschäftigten der Gemeinde, zum Wahlleiter und Stellvertreter berufen. Die Berufung gilt bis auf Widerruf für die Dauer der Wahlperiode.
Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Michael Jahn wird vorgeschlagen,
die Beschäftigten der Stadt Jessen (Elster)
Frau Annett König zur Wahlleiterin und
Herrn Sven Fischer zum stellvertretenden
Wahlleiter
zu berufen.
Gemäß § 9 Abs. 1a KWG LSA kann ein Beschäftigter der Gemeinde auch dann zum Gemeindewahlleiter oder zu seinem Stellvertreter berufen werden, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt.