Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt in seiner heutigen Sitzung, auf der Grundlage des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) und der Kommunalhaushaltsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomHVO LSA), das dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 als Anlage beigefügte Haushaltskonsolidierungskonzept.

 


Begründung:

 

Gem. § 100 ff. des KVG LSA ist der Haushalt der Stadt Jessen (Elster) in jedem Haushaltsjahr in Erträgen und Aufwendungen auszugleichen.

Entsprechend § 100 (3) KVG LSA ist dem Haushaltsplan ein vom Stadtrat beschlossenes Haushaltskonsolidierungskonzept beizufügen, sofern der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird.

Der vorgelegte Haushaltsplan 2021 weist im Ergebnisplan ein Defizit i. H. v. 469.000 EUR aus

Der Beschluss eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist somit erforderlich.