Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Abberufung des Kameraden Günter Herrmann aus der Funktion des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Lindwerder.
Begründung:
Auf der Grundlage des § 15 des Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133), in der jeweils
geltenden Fassung und des § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder
Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBI. LSA S.640), in der
jeweils geltenden Fassung, beschließt der Hauptausschuss der Stadt Jessen
(Elster) in seiner Sitzung am 23.02.2021 die Abberufung
des Brandmeisters Günter Herrmann
zum 31.03.2021 von der Funktion des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Lindwerder der Stadt Jessen (Elster) aus persönlichen Gründen.
Entsprechend § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (LOV-FF), ist eine Abberufung vor Ablauf des Berufungszeitraumes möglich.
Gesetzliche Grundlagen:
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)
Laufbahnverordnung (LVO-FF)