Betreff
Abberufung des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Lindwerder
Vorlage
2021/162
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Abberufung des Kameraden Günter Herrmann aus der Funktion des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Lindwerder.

 


Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133), in der jeweils geltenden Fassung und des § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBI. LSA S.640), in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 23.02.2021 die Abberufung

 

des Brandmeisters                          Günter Herrmann

 

zum 31.03.2021 von der Funktion des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Lindwerder der Stadt Jessen (Elster) aus persönlichen Gründen.

 

Entsprechend § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (LOV-FF), ist eine Abberufung vor Ablauf des Berufungszeitraumes möglich.

 

Gesetzliche Grundlagen:

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)

Laufbahnverordnung (LVO-FF)