Betreff
Überplanmäßige/Außerplanmäßige Auszahlung für das Bundesinvestitionsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020 – 2021
Vorlage
2021/168
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige/außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2021 für folgende Sachkonten:

 

Invest-Nr:                          21110121001                     Bundesinvestitionsprogramm Ganztagsbetreuung

                                                                                              in Grundschulen                                            

 

 

211101.785100  Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen                             65.500,00 €

 

211101.785300  Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen      27.800,00 €

 

365101.783100  Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen                8.900,00 €

                                               Vermögensgegenständen von mehr als 1.000 €              

 

365101.783200 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen              11.800,00 €

                                               Vermögensgegenständen von mehr als 150 €

                                               bis zu 1.000 €                                   

 

 


Begründung:

 

Der Bund hat im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets ein Investitionsprogramm zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020 – 2021 aufgelegt. Aktuell stehen Mittel nur aus dem Modul „Beschleunigungstopf“ zur Verfügung. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt ist für dieses Modul am 28.12.2020 in Kraft getreten. Für Sachsen-Anhalt stehen 20,6 Millionen für Maßnahmen im Bereich der Horte zur Verfügung. Im Februar sollten dazu konkrete Bedarfe und Kostenhöhen beim Landkreis Wittenberg angemeldet werden. Zum damaligen Zeitpunkt lag nur ein Entwurf der Richtlinie vor.

Förderfähig sind anhand der Richtlinie Maßnahmen soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung, mit der Zielrichtung der Herstellung einer zeitgemäßen Ganztagsbetreuung dienen.

Ein weiteres Kriterium für die Auswahl von Maßnahmen ist, dass der Beginn des Projektes bis spätestens 30.06.2021 und die Verausgabung der Mittel bis zum 31.12.2021 erfolgen muss.

 

In gemeinsamer Arbeit mit den Einrichtungsleitungen wurden Maßnahmen und Projekte benannt.

 

Mit den beantragten Mitteln sollen Schallschutzmaßnahmen und Fußbodenbelagsarbeiten in den Horträumen erfolgen. Des Weiteren soll Mobiliar angeschafft und Erneuerungen in den Außenspielbereichen durchgeführt werden.

 

Die Gesamtkosten für dieses Programm belaufen sich auf 114.000 €. Entsprechend des Entwurfes der Richtlinie ist eine Zuwendung im Wege der Anteilfinanzierung bis zu 70 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben geplant. Die übrigen 30 v.H. sind als Eigenanteil aufzubringen.

 

Gesamtkosten :               114.000 €

 

Zuwendung:                       79.800 €

 

Eigenanteil:                         34.200 €

 

Um die Maßnahmen nach Bewilligung durchzuführen sind überplanmäßige/ außerplanmäßige Ausgaben durch Beschluss zu bestätigen, damit die Mittel den Produktkonten im Haushalt 2021 noch zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

Die finanzielle Deckung erfolgt über folgende Sachkonten:

 

211101.681200  Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden             65.300,00 €

                                               und Gemeindeverbände                                                          

 

365101.681200  Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden             14.500,00 €

                                               und Gemeindeverbände                                                          

 

611101.681100  Investitions-Zuweisung nach FAG aus Vorjahren            34.200,00 €