Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die überplanmäßige/außerplanmäßige Auszahlung, unter Beachtung des § 105 KVG LSA, für das Haushaltsjahr 2021 für folgende Sachkonten:
Invest-Nr: 21110121001 Bundesinvestitionsprogramm Ganztagsbetreuung
in Grundschulen
211101.785100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 65.500,00 €
211101.785300 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 27.800,00 €
365101.783100 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen 8.900,00 €
Vermögensgegenständen von mehr als 1.000 €
365101.783200 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen 11.800,00 €
Vermögensgegenständen von mehr als 150 €
bis zu 1.000 €
Begründung:
Der Bund hat im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets ein Investitionsprogramm zum Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder 2020 – 2021 aufgelegt. Aktuell stehen Mittel nur aus dem Modul „Beschleunigungstopf“ zur Verfügung. Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt ist für dieses Modul am 28.12.2020 in Kraft getreten. Für Sachsen-Anhalt stehen 20,6 Millionen für Maßnahmen im Bereich der Horte zur Verfügung. Im Februar sollten dazu konkrete Bedarfe und Kostenhöhen beim Landkreis Wittenberg angemeldet werden. Zum damaligen Zeitpunkt lag nur ein Entwurf der Richtlinie vor.
Förderfähig sind anhand der Richtlinie Maßnahmen soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung, mit der Zielrichtung der Herstellung einer zeitgemäßen Ganztagsbetreuung dienen.
Ein weiteres Kriterium für die Auswahl von Maßnahmen ist, dass der Beginn des Projektes bis spätestens 30.06.2021 und die Verausgabung der Mittel bis zum 31.12.2021 erfolgen muss.
In gemeinsamer Arbeit mit den Einrichtungsleitungen wurden Maßnahmen und Projekte benannt.
Mit den beantragten Mitteln sollen Schallschutzmaßnahmen und Fußbodenbelagsarbeiten in den Horträumen erfolgen. Des Weiteren soll Mobiliar angeschafft und Erneuerungen in den Außenspielbereichen durchgeführt werden.
Die Gesamtkosten für dieses Programm belaufen sich auf 114.000 €. Entsprechend des Entwurfes der Richtlinie ist eine Zuwendung im Wege der Anteilfinanzierung bis zu 70 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben geplant. Die übrigen 30 v.H. sind als Eigenanteil aufzubringen.
Gesamtkosten : 114.000 €
Zuwendung: 79.800 €
Eigenanteil: 34.200 €
Um die Maßnahmen nach Bewilligung durchzuführen sind überplanmäßige/ außerplanmäßige Ausgaben durch Beschluss zu bestätigen, damit die Mittel den Produktkonten im Haushalt 2021 noch zur Verfügung gestellt werden können.
Die finanzielle Deckung erfolgt über folgende Sachkonten:
211101.681200 Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden 65.300,00 €
und Gemeindeverbände
365101.681200 Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden 14.500,00 €
und Gemeindeverbände
611101.681100 Investitions-Zuweisung nach FAG aus Vorjahren 34.200,00 €