Betreff
Bürgermeisterwahl 2021 - Festlegung Wahltermin, ggf. Termin Stichwahl und Ende Einreichungsfrist Bewerbungen
Vorlage
2021/170
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, die Bürgermeisterwahl am 26.09.2021 sowie die mögliche Stichwahl am 10.10.2021 jeweils in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.

 

Die Stellenausschreibung der Wahl des Bürgermeisters wird nach der Beschlussfassung zur Festlegung des Wahltermins unverzüglich auf der Homepage unter www.jessen.de sowie im nächst erscheinenden Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) veröffentlicht.

 

Die Einreichungsfrist für die Bewerbungsunterlagen der Kandidaten endet am 30.08.2021, um 18.00 Uhr.

 


Begründung:

 

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bestimmt der Stadtrat den Termin der Bürgermeisterwahl und einer ggf. notwendigen Stichwahl. Der Tag der Wahl muss gem. § 5 Abs. 3 KWG LSA ein Sonntag sein.

 

Nach § 63 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen.

Gem. § 30a Abs. 3 KWG LSA findet eine mögliche Stichwahl frühesten am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt.

 

Die Amtszeit des Bürgermeisters, Herrn Michael Jahn, läuft am 31.12.2021 ab.

Die Wahl muss somit im Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.11.2021 durchgeführt werden. Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestages statt. Dieser Wahltermin liegt innerhalb des Wahlzeitraums für die Bürgermeisterwahl.

Somit wird vorgeschlagen, die Bürgermeisterwahl zeitgleich mit der Bundestagswahl durchzuführen. Eine mögliche Stichwahl ist dann für den 10.10.2021 vorgesehen.

 

 

 

Durch den Stadtrat ist weiterhin das Ende der Einreichungsfrist von Bewerbungen gem. § 30 Abs. 1 KWG LSA festzulegen.

Das Ende dieser Frist darf frühestens auf den 27. Tag und spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Einreichungsfrist zwischen dem 30.08.2021 und dem 06.09.2021 enden muss.

 

Aufgrund der nachfolgenden Termine, wie z.B. die Beschlussfassung über die Zulassung der Bewerber, der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerber oder auch der Druck der Stimmzettel für den Versand der Briefwahlunterlagen, ist es notwendig, das Ende der Einreichungsfrist von Bewerbungen auf den 30.08.2021 festzusetzen.