Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, die Bürgermeisterwahl am
26.09.2021 sowie die mögliche Stichwahl am 10.10.2021 jeweils in der Zeit von
08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.
Die
Stellenausschreibung der Wahl des Bürgermeisters wird nach der Beschlussfassung
zur Festlegung des Wahltermins unverzüglich auf der Homepage unter
www.jessen.de sowie im nächst erscheinenden Mitteilungsblatt der Stadt Jessen
(Elster) veröffentlicht.
Die Einreichungsfrist für die Bewerbungsunterlagen der Kandidaten endet am 30.08.2021, um 18.00 Uhr.
Begründung:
Gemäß
§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
bestimmt der Stadtrat den Termin der Bürgermeisterwahl und einer ggf.
notwendigen Stichwahl. Der Tag der Wahl muss gem. § 5 Abs. 3 KWG LSA ein
Sonntag sein.
Nach
§ 63 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat die Wahl des
Hauptverwaltungsbeamten frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor
Ablauf der Amtszeit zu erfolgen.
Gem.
§ 30a Abs. 3 KWG LSA findet eine mögliche Stichwahl frühesten am zweiten und
spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt.
Die
Amtszeit des Bürgermeisters, Herrn Michael Jahn, läuft am 31.12.2021 ab.
Die
Wahl muss somit im Zeitraum vom 01.07.2021 bis zum 30.11.2021 durchgeführt
werden. Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestages statt.
Dieser Wahltermin liegt innerhalb des Wahlzeitraums für die Bürgermeisterwahl.
Somit
wird vorgeschlagen, die Bürgermeisterwahl zeitgleich mit der Bundestagswahl
durchzuführen. Eine mögliche Stichwahl ist dann für den 10.10.2021 vorgesehen.
Durch
den Stadtrat ist weiterhin das Ende der Einreichungsfrist von Bewerbungen gem.
§ 30 Abs. 1 KWG LSA festzulegen.
Das
Ende dieser Frist darf frühestens auf den 27. Tag und spätestens am 20. Tag vor
dem Wahltag festgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Einreichungsfrist
zwischen dem 30.08.2021 und dem 06.09.2021 enden muss.
Aufgrund der nachfolgenden Termine, wie z.B. die Beschlussfassung über
die Zulassung der Bewerber, der öffentlichen Bekanntmachung der Bewerber oder
auch der Druck der Stimmzettel für den Versand der Briefwahlunterlagen, ist es
notwendig, das Ende der Einreichungsfrist von Bewerbungen auf den 30.08.2021
festzusetzen.