Betreff
Beschluss zur Fortsetzung der Stadtumbaumaßnahme nach § 171 b Baugesetzbuch „Stadtkern Schweinitz“ im Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
Vorlage
2021/174
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Fortsetzung der Stadtumbaumaßnahme nach § 171 b Baugesetzbuch im Stadtumbaugebiet „Stadtkern Schweinitz“ mit dem neuen Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Das in der Übersichtskarte dargestellte Stadtumbaugebiet „Stadtkern Schweinitz“ wird als Fördergebiet für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ festgelegt. Die Karte ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Begründung:

Bund und Länder haben eine neue Struktur der Städtebauförderung ab dem Jahr 2020 beschlossen. Das Land Sachsen-Anhalt hat festgelegt, dass die Stadt Jessen (Elster) die städtebauliche Gesamtmaßnahme für das Stadtumbaugebiet „Stadtkern Schweinitz“ ab dem Programmjahr 2020 mit dem Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ fortsetzen kann.

Für das Programmjahr 2020 wurden bereits Fördermittel bewilligt. Ein Antrag für das Programmjahr 2021 ist fristgerecht gestellt worden.

Die Bewilligung dieser und weiterer Fördermittel hat das Landesverwaltungsamt an die Auflage gebunden, dass der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) die Weiterführung der im ISEK für den Ortsteil geplanten Maßnahmen der Stadtentwicklung mit dem Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beschließt.

Das Fördergebiet für das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Stadtkern Schweinitz“ ist mit dem festgelegten Stadtumbaugebiet „Stadtkern Schweinitz“ identisch.