Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) stimmt der Corona-gerechten Um-
und Aufrüstung der stationären raumlufttechnischen Anlage im Ratssaal des
Schlosses in Jessen (Elster) zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend den Fördermittelantrag zu stellen.
Begründung:
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt Fördermittel für die
Corona-gerechte Um- und Ausrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in
öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten zur Verfügung. Der
Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme
virushaltiger Flüssigkeiten, die beim Atmen und Sprechen entstehen. Daher kommt
der allgemeinen fachgerechten Innenraumlufthygiene eine große Bedeutung zu. Ein
effektiver Luftaustausch mit Frischluft oder entsprechend gefilterter Luft kann
die Aerosolkonzentration in einem Raum enorm vermindern. Der Einsatz von
adäquat ausgestatteten raumlufttechnischen Anlagen kann daher grundsätzlich zur
Reduzierung von infektiösen Aerosolen beitragen.
Die Stadt
Jessen (Elster) plant auf Grundlage der Richtlinie der Bundesförderung
Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen,
die Umrüstung der Lüftungsanlage für den Ratssaal im Jessener Schloss.
Der Ratssaal
ist für die Verwaltungs- und Gremienarbeit unverzichtbar. Er wird für die
Ausschuss- und Stadtratssitzungen und für verwaltungsinterne Besprechungen und
Veranstaltungen genutzt. Der Raum unterliegt dadurch einer sehr hohen
Nutzungsfrequenz.
Der
Ersatztagungsort Mehrzweckhalle Jessen (Elster) ist keine Dauerlösung.
Sobald der
Sportbetrieb in geschlossenen Räumen wieder stattfinden darf, kann nicht mehr
in die Mehrzweckhalle ausgewichen werden.
Neben den
Ausschuss- und Stadtratssitzungen finden im Ratssaal auch regelmäßig
Eheschließungen statt. Diese Eheschließungen in dem historischen Gebäude sind
ein Aushängeschild für die Stadt Jessen (Elster).
Durch eine
Corona-gerechte Um- und Aufrüstung der Lüftungsanlage, die das Infektionsrisiko
ausgehend von potenziell virusbeladenen Aerosolen in geschlossenen Räumen
senken soll, soll die Nutzung des Ratssaales im Jessener Schloss auch für die
Zukunft gesichert werden.
Die Gesamtkosten belaufen sich nach
derzeitiger Kostenschätzung auf 120.000 Euro.
Die Förderquote beträgt bis zu 80 % der
förderfähigen Ausgaben, wobei der maximale Förderbetrag auf 200.000 Euro
festgelegt wurde.
Die
Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2021 möglich.
Der Zeitraum, innerhalb dessen die
bewilligten Maßnahmen betriebsbereit umgesetzt werden sollen (Bewilligungszeitraum),
beträgt für diese Maßnahmen vier Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.