Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 56 Wohnbebauung „An der Ziegelei“ im OT Klöden vorgebrachten Hinweise und Bedenken der Öffentlichkeit, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, werden entsprechend Abwägungsprotokoll abgewogen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt:
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 erfolgte
im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den
Innenbereich) ohne formale Umweltprüfung.
Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden, Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit
Schreiben vom 17.05.2021.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
erfolgte durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 05.05.2022 bis 08.06.2022.
Die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden,
gemäß §§ 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 28.04.2022.
Die abgegebenen Stellungnahmen sind mit Abwägungsvorschlag in der Anlage
dargelegt. Diese sind vom Stadtrat abzuwägen. Das Ergebnis der Abwägung ist
mitzuteilen.