Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt:
1. Die Abwägung der in der Anlage – Abwägungsprotokoll – aufgeführten Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnungsbaugebiet - Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Hinweise und Bedenken vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) hat in
seiner öffentlichen Sitzung am 03.05.2022 die Aufhebung des Bebauungsplans Nr.
2 „Wohnungsbaugebiet - Mittelweg“ in der Gemeinde Klöden im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB eingeleitet.
Ein Vorentwurf, Fassung Mai 2022, wurde gefertigt
und dazu eine frühzeitige Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange
und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 20.06.2022
durchgeführt.
Der Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner
öffentlichen Sitzung am 29.08.2022 die öffentliche Auslegung des Planentwurfes,
Fassung Juli 2022, beschlossen.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB, erfolgt durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom
13.10.2022 – 14.11.2022. Die förmliche Beteiligung der Behörden, sonstigen
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, gemäß §§ 2 und 4 Abs. 2
BauGB, erfolgt mit Schreiben vom 21.09.2022.
Die abgegebenen Stellungnahmen sind mit Abwägungsvorschlag in der Anlage dargelegt. Diese sind vom Stadtrat abzuwägen. Das Ergebnis der Abwägung ist mitzuteilen.