Betreff
Berufungen von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren
Vorlage
2023/010
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren in das Ehrenbeamtenverhältnis.

 


Begründung:

Entsprechend § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133) in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Ernennung und Berufung mit Wirkung vom 01.03.2023

 

des Hauptbrandmeisters                            Herrn Daniel Prinz

zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Jessen

 

des Brandmeisters                                        Herrn Michael Beck

zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Gorsdorf-Hemsendorf

 

des Hauptlöschmeisters             Herrn Marko Höse

zum stellvertretenden Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Gorsdorf-Hemsendorf

 

des Hauptlöschmeisters             Herrn Matthias Oesteritz

zum stellvertretenden Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Schützberg

 

 

 

Für die Dauer von sechs Jahren werden die Kameraden in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Die Kameraden wurden von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren in die Funktionen gewählt.

Mit der Absolvierung der gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vorgeschriebenen Qualifikationen, haben die o. g. Kameraden die notwendigen Voraussetzungen für die Ernennungen in die Funktionen erfüllt.

 

Gesetzliche Grundlagen:

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)

Laufbahnverordnung (LVO-FF)