Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Ernennung und Berufung von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren in das Ehrenbeamtenverhältnis.
Begründung:
Entsprechend § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 12.07.2017 (GVBI. LSA S. 133) in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 28.02.2023 die Ernennung und Berufung mit Wirkung vom 01.03.2023
des Hauptbrandmeisters Herrn Daniel Prinz
zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Jessen
des Brandmeisters Herrn Michael Beck
zum Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Gorsdorf-Hemsendorf
des Hauptlöschmeisters Herrn Marko Höse
zum stellvertretenden Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Gorsdorf-Hemsendorf
des Hauptlöschmeisters Herrn Matthias Oesteritz
zum stellvertretenden Ortsteilwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Schützberg
Für die Dauer von sechs Jahren werden die Kameraden in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Die Kameraden wurden von den Mitgliedern der Freiwilligen
Feuerwehren in die Funktionen gewählt.
Mit der Absolvierung der gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 der Laufbahnverordnung für
Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vorgeschriebenen Qualifikationen,
haben die o. g. Kameraden die notwendigen Voraussetzungen für die Ernennungen
in die Funktionen erfüllt.
Gesetzliche Grundlagen:
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)
Laufbahnverordnung (LVO-FF)