Betreff
Abberufungen von Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren
Vorlage
2023/011
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Abberufung des Kameraden Daniel Prinz aus der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Jessen.

 


Begründung:

 

Auf der Grundlage des § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 12.07.2017 (GVBI, LSA S. 133), in der jeweils geltenden Fassung und des § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBI. LSA S.640), in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) in seiner Sitzung am 14.02.2023 die Abberufung

 

des Hauptbrandmeisters                                  Herrn Daniel Prinz

 

zum 28.02.2023 von der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Jessen der Stadt Jessen (Elster) wegen Übernahme einer neuen Funktion.

 

Entsprechend § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (LOV-FF), ist eine Abberufung vor Ablauf des Berufungszeitraumes möglich.

 

Gesetzliche Grundlagen:

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)