Beschluss:
Der Hauptausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt die Abberufung des Kameraden Daniel Prinz aus der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Jessen.
Begründung:
Auf der Grundlage des § 15 des Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) vom 12.07.2017 (GVBI, LSA S. 133), in der jeweils
geltenden Fassung und des § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder
Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23.09.2005 (GVBI. LSA S.640), in der
jeweils geltenden Fassung, beschließt der Hauptausschuss der Stadt Jessen
(Elster) in seiner Sitzung am 14.02.2023 die Abberufung
des Hauptbrandmeisters Herrn Daniel Prinz
zum 28.02.2023 von der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Jessen der Stadt Jessen (Elster) wegen Übernahme einer neuen Funktion.
Entsprechend § 7 der Laufbahnverordnung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr (LOV-FF), ist eine Abberufung vor Ablauf des Berufungszeitraumes möglich.
Gesetzliche Grundlagen:
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)