Betreff
Übertragung von Aufgaben an Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehren
Vorlage
2023/012
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt, befristet für die Dauer von zwei Jahren, den Kameraden Michael Stecher mit der Wahrnahme der Funktion des Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Mark Zwuschen und den Kameraden Tom Lehmann mit der Wahrnahme der Funktion des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Jessen mit Wirkung vom 01.03.2023 an zu betrauen.

 


Begründung:

Grundsätzlich wird gemäß § 15 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG) vom 12.07.2017 (GVBI, LSA S. 133), in der jeweils geltenden Fassung, die Ortswehrleitung von den Mitgliedern der Feuerwehren gewählt und durch den Träger der Feuerwehr erfolgt dann die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren.

Sie müssen zudem fachlich geeignete Mitglieder im Einsatzdienst ihrer Feuerwehren sein.

Vor ihrer Ernennung beziehungsweise Berufung ist der Kreisbrandmeister anzuhören.

 

Die Kameraden Michael Stecher und Tom Lehmann müssen entsprechend des § 3 Abs. 1, 2 und 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren (LVO-FF) vom 23. September 2005, in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ernennung in die Funktionen  des Ortsteilwehrleiters und des stellvertretenden Ortsteilwehrleiters, die geforderten Voraussetzungen vorweisen. Diese liegen momentan noch nicht vor.

 

Gemäß § 3 LVO-FF ist daher eine befristete Wahrnahme der Funktionen für die Dauer von zwei Jahren möglich. In dieser Zeit sind die notwendigen Qualifikationen vorzunehmen und erst dann können die Kameraden Michael Stecher und Tom Lehmann in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen werden.

 

Gesetzliche Grundlagen:

Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA (BrSchG)

Laufbahnverordnung (LVO-FF)