Betreff
Aufstellung Bebauungsplan V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg“ im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster)
Vorlage
2023/032
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt Jessen (Elster) beschließt:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplans V 43 „Wohnbebauung Grüner Weg“ im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster) für die Flurstücke 596 und 597 der Flur 3 in der Gemarkung Seyda.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 


Begründung:

 

Der Grundstückseigentümer / Vorhabenträger der Flurstücke 596 und 597, Flur 3, Gemarkung Seyda möchte am Standort Bauplanungsrecht für die Errichtung von 2 Wohnhäusern herbeiführen. Die Plangebietsgröße umfasst ca. 2.300 m² (s. Anlage Übersichtsplan).

 

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Seyda Nr. 5 aus den 90er Jahren, welcher nicht rechtsverbindlich wurde.

 

Das Plangebiet ist über die öffentliche Straße „Grüner Weg“ erschlossen und grenzt unmittelbar an den faktischen Innenbereich von Seyda an.

 

Über einen wirksamen Flächennutzungsplan verfügt die Gemeinde nicht. Deshalb handelt es sich um die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 BauGB. Die Voraussetzungen dafür liegen vor:

-       Der Bebauungsplan dient zur Deckung des kurzfristigen Wohnbedarfs

-       Der Bebauungsplan entspricht der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung im Gemeindegebiet

 

Der Bebauungsplan V 43 wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht nach § 2a BauGB aufgestellt.

 

Das Grundstück befindet sich in Privateigentum. Zur Tragung der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zwischen dem Eigentümer und der Stadt Jessen (Elster) abgeschlossen, sodass der Stadt für die Erstellung des Bebauungsplans keine Kosten entstehen.

Die Beschlussfassung dazu erfolgt gesondert im weiteren Verlauf der Planung.

 

 

Anlage:  Übersichtsplan