Beschluss:
Der Bau- und Vergabeausschuss der Stadt
Jessen (Elster) beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplans V 43
„Wohnbebauung Grüner Weg“ im OT Seyda der Stadt Jessen (Elster) für die
Flurstücke 596 und 597 der Flur 3 in der Gemarkung Seyda.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekanntzumachen.
Begründung:
Der Grundstückseigentümer / Vorhabenträger
der Flurstücke 596 und 597, Flur 3, Gemarkung Seyda möchte am Standort
Bauplanungsrecht für die Errichtung von 2 Wohnhäusern herbeiführen. Die
Plangebietsgröße umfasst ca. 2.300 m² (s. Anlage Übersichtsplan).
Das Plangebiet befindet sich im
Geltungsbereich eines Bebauungsplans Seyda Nr. 5 aus den 90er Jahren, welcher
nicht rechtsverbindlich wurde.
Das Plangebiet ist über die öffentliche
Straße „Grüner Weg“ erschlossen und grenzt unmittelbar an den faktischen
Innenbereich von Seyda an.
Über einen wirksamen Flächennutzungsplan
verfügt die Gemeinde nicht. Deshalb handelt es sich um die Aufstellung eines
vorzeitigen Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 BauGB. Die Voraussetzungen
dafür liegen vor:
-
Der Bebauungsplan dient zur Deckung des
kurzfristigen Wohnbedarfs
-
Der Bebauungsplan entspricht der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung im Gemeindegebiet
Der Bebauungsplan V 43 wird im
Regelverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht nach §
2a BauGB aufgestellt.
Das Grundstück befindet sich in
Privateigentum. Zur Tragung der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag
gemäß § 11 BauGB zwischen dem Eigentümer und der Stadt Jessen (Elster)
abgeschlossen, sodass der Stadt für die Erstellung des Bebauungsplans keine
Kosten entstehen.
Die Beschlussfassung dazu erfolgt gesondert
im weiteren Verlauf der Planung.
Anlage: Übersichtsplan