Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster)
beschließt:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5a
„Gewerbegebiet Linda - Bahnhofstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekanntzumachen.
Begründung:
Die im betreffenden Gewerbegebiet ansässige
Metallbau & Agri Service GmbH, Linda hat am 04.07.2023 den Antrag gestellt,
für die Flurstücke 175, 176, 177, 178, 179/1,179/3, 180/2, 181/1, 181/3, 182,
390 und 392 der Flur 9 Gemarkung Linda einen Bebauungsplan aufzustellen. Das
Plangebiet soll als Gewerbegebiet entwickelt werden. Für Teile des Plangebietes
existiert der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5 „Gewerbegebiet
Linda-Bahnhofstraße“. Im Zuge der Erweiterung sollen die bestehenden Festsetzungen
überprüft und ggf. geändert werden.
Der Antragsteller hat sich zur Übernahme
sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans
entstehen, verpflichtet.
Ziel des Bebauungsplans:
Ziel des Bebauungsplans 5a „Gewerbegebiet
Linda - Bahnhofstraße“ ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes zu schaffen. Hierzu ist ein
Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO zu schaffen.
Der Antragsteller plant die Erweiterung
seines Gewerbes durch den Bau einer weiteren Produktionshalle westlich seines
bestehenden Betriebes. Im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 5 „Gewerbegebiet Linda-Bahnhofstraße“ aus dem
Jahr 2006 ist entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 181/3 eine Baugrenze
mit einem Abstand von 3 Metern zur Flurstücksgrenze festgesetzt.
Daher muss ein Gesamtplan, bestehend aus
dem alten Bebauungsplan zusammen mit dem neuen Plangebiet als ein gemeinsamer
Bebauungsplan entwickelt werden, um die geplante Erweiterung des
Betriebsgeländes realisieren zu können.
Weitere Planungsziele sind:
• Gewährleistung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung, die den sozialen, wirt-schaftlichen und
umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen miteinander in Einklang bringt.
• Berücksichtigung
der Wohn- und Arbeitsbedürfnisse der Bevölkerung
• Sparsamer
und schonender Umgang mit Grund und Boden.
• Förderung
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Stadtentwicklung.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich befindet sich südlich
der Bahnhofstraße im Ortsteil Linda. Es handelt sich um die Flurstücke 175,
176, 177, 178, 179/1,179/3, 180/2, 181/1, 181/3 182, 390 und 392 der Flur 9 in
der Gemarkung Linda. Die Fläche des Plangebietes hat in etwa eine Größe von 2,7
ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der Anlage 1 dargestellt.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Jessen ist
der Geltungsbereich teilweise als gewerbliche Baufläche, teilweise als
öffentliche Grünfläche sowie als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Demzufolge
muss der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren
geändert werden.
Das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes wird nach § 8 BauGB als Angebotsbebauungsplan (verbindlicher
Bebauungsplan) mit Umweltprüfung durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt zu machen.
Anlage:
Übersichtskarte Geltungsbereich