Betreff
Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbepark Jessen 2" der Stadt Jessen (Elster)
Vorlage
2024/103
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

● Der Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) beschließt gem. § 1 Abs. 7 BauGB die Abwägung

   der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger

   öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur 3. Änderung des Bebauungsplanes

   Nr. 39 "Gewerbepark Jessen 2"

● Die Abwägungstabelle (Anlage) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

● Die Ergebnisse der Abwägung sind in die Planfassung für den Satzungsbeschluss zu

   übernehmen.

● Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfasser der Stellungnahmen von diesem Ergebnis

   unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


Begründung:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 15.04.2024 den Beschluss zur Veröffentlichung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbepark Jessen 2" gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden erfolgte gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB vom 03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024. Die Bekanntmachung der Veröffentlichung ist durch das Mitteilungsblatt der Stadt Jessen (Elster) ortsüblich, sowie auf der Internetseite der Stadt Jessen (Elster) erfolgt.

Mit dieser Vorlage soll gem. § 1 Abs. 7 BauGB der Abwägungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbepark Jessen 2" gefasst werden. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durch die Verwaltung geprüft und ein Abwägungsvorschlag erarbeitet. Das Ergebnis der Prüfung ist in der Abwägungstabelle (Anlage) zusammengefasst und wird dem Stadtrat der Stadt Jessen (Elster) zur Beschlussfassung empfohlen.

Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden vom Investor getragen.

Anlage:

- Abwägungstabelle der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbepark Jessen 2"

  gemäß § 1 Abs. 7 BauGB i. d. F. vom August 2024